Grundsicherung im Alter für Miete reicht es nicht?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage was Grundsicherung im Alter angeht. Meine Bekannte bezieht Grundsicherung im Alter und eine kleine Rente. Die Rente reicht nicht(!) für die Miete aus (=Behindertengerechter Wohnraum weil sie seit dem Schlaganf. Behinderung hat)
und da es Staffelmiete ist wird diese auch alle Jahre wieder erhöht…

Das Grusi Amt zweigt ca. 45 EUR vom Pflegegeld ab, damit die Mite ausreicht.
Normalerwiese müsste doch die Kosten der Unterkunft alle übernommen werden?

Jetzt hat meine Bekannte einene Widerspruch dagegen erhoben, und bekam als Antwort: Das das Pflegegeld direkt an sie voll(!) ausbezahlt werden würde, aber(!) sie muss trotzdem den Fehlenden Betrag selber aus dem Pflegegeld entnehmen und Nachweisen das sie den auch Monat für Monat an den Hauseigentümer/Miete überweist. Der Widerspruch aber richtete sich darum das hier die Kosten übernommen werden sollen, und nicht anders.

Muss sie jetzt wieder einen neuen Widerspruch gegen den neuen Bescheid erstelln?
Wenn aj wie soll man das den begründen?
Die Leistungen der Grundsicherung würden für die Miete nicht ausreichen…andernfalls…

Welche Mögl. hat man da noch? Behinderung wurde von 80% auf 50 heruntergestuft…Gehbehinderung ist vorhanden…E ssoll ja auch vermieden werden Mietschulden´´ zu machen, aber wie kann man vom Pflegegeld Geld abzweigen?

Bin dankbar wenn wir der Frau irgendwie helfen könnene und frue mich über eure Erfahrungen, damit ich dies weiterleiten kann.

Danke an alle.

Gruß
M.

Hallo Margoo,
direkt beantworten kann ich es nicht, aber ich habe eine Idee zur Hilfe.

Ich finde es skandalös, vom Pflegegeld etwas für die Miete abzweigen zu müssen. Wie der Name schon sagt, ist es Geld, welches für die Pflege aufgewendet werden soll und knapp bemessen ist, so dass ein Kranker damit häufig nicht einmal auskommt. Dagegen würde ich Widerspruch einlegen oder eine öffentliche Rechtsberatungstelle aufsuchen. Möglicherweise erfahren Sie dann, welche Hilfen es sonst noch gibt. Auch von der Pflegekasse kann man mehr bekommen, wenn man weiss, wie es zu beantragen ist. Da ist über die Ersatzpflege durch z.B. Nachbarn, Freunde ein Betrag jährlich von 1400 Euro beiPflegest. 2 herauszuholen. Das würde der Dame sehr helfen.In manchen Fällen gibt es ein extra Betreuungsgeld, welches in Form von Tagespflege, Verpflegung, Fahrtkosten zur Tagespflegeeinrichtung. Investitionskosten gezahlt wird. Vielleicht können Sie das in Ihrem Fall beanspruchen. Es muss immer wieder eingereicht werden und sind Leistungen im Wert von 200 Euro Monat.

Meine Idee:
Da eine Pflegestufe besteht, wäre es möglich in ein Seniorenheim zu ziehen. Dann muss Ihre Bekannte sich um nichts mehr kümmern. Es sollte ein privater Anbieter sein, da hier die Betreuug eher besser ist und oft mehr Personal vohanden ist als bei den städtischen. Bei einer Unterbr. im Heim muss das Sozialamt alles zahlen, was die Pflegekasse nicht übernimmt. Vielleicht sollte man das Sozialamt mit dieser Idee konfrontieren. Möglicherweise zahlen die dann den Mietkostenzuschuss. Aber die Unterbringung im Seniorenheim ist auch überlegenswert. Die Heime helfen bei der Beantragung der Kostenübernahme durch das Sozialamt. Leider kann ich sonst nicht weiterhelfen.

Viel Glück,
Dagmar

Hallo Margoo,
Im Regelfall ist es tatsächlich so, dass gerechnet wird: 354.- Euro Unterhalt + Miete + Behindertenaufschlag ,jetzt kommt ein aber, die Wohnung muss mit der ortsüblichen Miete + cm2 angeglichen sein. Das heißt z.B. als Einzelperson stehen ihr 50 cm2 zu und eine Kaltmiete von ca. 349.- Euro schwankt von Bundesland. Wenn dieses überschritten wird muss sie Miete zu zahlen, allerdings nur vom Regeleinkommen - Rente. Pflegegeld dient ausschließlich der Pflege.Ich würde aber auf jeden Fall gegen die Herunterstufung der Schwerbehinderung Widerspruch einlegen, denn 50% helfen gar nicht und dann wird wahrscheinlich auch bald das Pflegegeld gestrichen. Leider sind Ferndiagnosen schwierig, alles Gute Gaby

Tut mir leid, aber da kann ich nicht weiterhelfen. Viel Erfolg trotzdem!
Gruss,
CZ

Gaby und Dagmar,

vielen Dank für eure Beiträge. Ich werde versuchen eine Beratungsstelle (erstmal einen Termin bekommen) zu finden. Die KDU Übernahme ist immer so eine Sache…

Kann mir jemand mehr zum Thema Betreuungsgeld noch was schreiben, ich glaube bei Stufe 1 ist es schwierig. Trotz diverser Krankheiten Diabetes Bluthochd. alles wurde gestrichen an Mehrbedarf…

Da gibt es kaum Aussicht auf % über 50 auf Schwerbehinderung weil die Ärzte auch nicht immer auf der selben Seite sind leider…

Danke an alle für eure Beiträge
Im Moment ist großes ??? angezeigt wie schreibt man wieder einen neuen Widerspruch wie formiliert man ihn, warum werden Sachen verdreht…Ach das hat kein ende…

Gruß
M.

Hallo Margoo,
mit dem GdB hat es nichts zu tun. Das extra Betreuungsgeld gibt es z. B. bei Demenz auch bei Pflegestufe 1. Es sind 200 Euro im Monat auf Nachweis. Beim Schlaganfall einfach mal nachfragen. Es geht darum, dass bei einigen Erkrankungen der Patient einen erhöhten Beobachtungs- oder Betreuungsbedarf hat. Ein Demenzkranker z. B. muss 24 Stunden unter Beobachtung sein. Das kann ein Partner alleine gar nicht leisten. Das extra Betr.Geld gibt es für neurologische und psychiartrische Erkrankungen. Es kommt darauf an, welche Schädigungen durch den Schlaganfall entstanden sind und wie hilflos die Person ist. Es hat Monate gedauert, bis wir uns durch den Pflegekassendschungel durchgearbeitet hatten. Immer wieder fragen, was es für Gelder gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Das kostet Nerven!
Vielleicht gibt es Beratungsstellen für Schädel-Hirn-Verletzte, die weiterhelfen können.

Gruss
Dagmar

g und ps und Dagmar,

vielen Dank für eure Beiträge. Ich werde versuchen eine
Beratungsstelle (erstmal einen Termin bekommen) zu finden. Die
KDU Übernahme ist immer so eine Sache…

Kann mir jemand mehr zum Thema Betreuungsgeld noch was
schreiben, ich glaube bei Stufe 1 ist es schwierig. Trotz
diverser Krankheiten Diabetes Bluthochd. alles wurde
gestrichen an Mehrbedarf…

Da gibt es kaum Aussicht auf % über 50 auf Schwerbehinderung
weil die Ärzte auch nicht immer auf der selben Seite sind
leider…

Danke an alle für eure Beiträge
Im Moment ist großes ??? angezeigt wie schreibt man wieder
einen neuen Widerspruch wie formiliert man ihn, warum werden
Sachen verdreht…Ach das hat kein ende…

Gruß
M.

Hallo,
wurde denn im Widerspruch Explizit die Übernahme der vollen Mietkosten beantragt?

Im Prinzip hat der Widerspruch lediglich bewirkt das die Mehrkosten nicht mehr abgezogen sondern selbst gezahlt werden müssen.

(Die Mietobergrenzen unterscheiden sich von Landkreis zu Landkreis - von daher kann ich nicht mehr dazu sagen)

Diese Abmachung kann man treffen wenn man z.B. aus einer Wohnung die etwas über der Mietobergrenze liegt nicht ausziehen möchte.
Da müsste im Vorfeld aber schon einiges gelaufen sein.
D.h. bei Antragstellung muss schon darauf hingewiesen worden sein das die Wohnung zu teuer ist.

Dann stellt sich noch die Frage ob sie zum Umzug jemals aufgefordert wurde.

Rollstuhlfahrern steht z.B.10 % mehr Wohnraum an qm zu.
Ist im Schwerbehindertenausweiß ein Merkzeichen?

Gibt es Atteste die belegen das z.B. eine Erdgeschosswohnung notwendig ist?
Die könnten bei der Argumentation entscheidend sein.

Gerade bei einer Mietwohnung mit Staffelmiete und stetiger Mieterhöhung sehe ich auf Dauer eine gewisse Problematik. Das könnte auf einen mehr oder weniger erzwungenen Umzug hinauslaufen.
Erzwungen deshalb weil man die Zusatzkosten irgendwann einfach nicht mehr tragen kann.

Sollte die volle übernahme der Mietkosten im Widerspruch beantragt worden sein - so kann jetzt nach dessen Ablehnung ein Beratungsschein vom Amtsgericht geholt werden und ein Anwalt eingeschaltet werden.
(Das wäre auch meine Empfehlung)
Zu mehr fehlen mir weitere Informationen.

Vielleicht ganz hilfreich folgendes Merkblatt:
http://www.aktive-erwerbslose.net/forum/index.php?ac…

Gruß K.

Pflegegeld ist kein anrechenbares Einkommen,sie sollte auf jeden Fall Einspruch dagegen einlegen, Auskunft kann
die Krankenkasse geben.

hallo,

da bin ich überfragt.

sorry