Grundsicherung im Alter Hinzuverdienstanrechnung

Hallo, habe irgendwie keine auf diesen Fall zutreffende Antwort gefunden:
Ein 65jähriger erhält ab Mai 2011 200 Euro Grundsicherung zusätzlich zur Altersrente.
Im August 2011 erhält er einmalig 2400 Euro aus selbstständiger Arbeit.

Nun heißt es im SGB:

_ § 4 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
(2) Die Einkünfte sind für das Jahr zu berechnen, in dem der Bedarfszeitraum liegt (Berechnungsjahr)_ .

Frage 1:
Bedeutet das, dass ihm 200 Euro Monatlich angerechnet werden, sprich: er die ab Mai gezahlte Grundsicherung zurückzahlen muss?

Frage 2:
Was würde das für 2012 bedeuten?
Wird das in 2011 erzielte Einkommen für die erneute Berechnung mit heran gezogen?

Vielen Dank im Voraus für Aufklärung in diesem Fall :smile:

Frage 1:
Bedeutet das, dass ihm 200 Euro Monatlich angerechnet werden, sprich: er die ab Mai gezahlte Grundsicherung zurückzahlen muss?

Hallo,

grundsätzlich wird die Leistung dann angerechnet, in dem die Leistung auf dem Konto des Bedürftigen gutgeschrieben wird.

Wenn die Leistung im August zur Auszahlung gelangt, wird diese erstmals im August mit der Grundsicherung verrechnet.

Da es sich um keine wiederkehrende Leistung handelt, dürfte m.E. die Verrechnung mit der Grundsicherung sich ausschließlich auf den Monat beschränken, in dem die Leistung dem Bedürftigen zugeht.

Schönen Tag noch.

Hallo,

der Zuflußmonat ist schon entscheident, jedoch wird hierbei, wenn der Betrag hoch ist, der gesamte Bewilligungszeitraum genommen und schick verteilt!

VG René

hmmmm…
Danke für die Antworten.
Irgendwie bin ich nun allerdings so schlau wie vorher…

Weiß es denn niemand genau?
Gibts da vielleicht sogar irgendwelche Urteile?
Lieben Gruß

Die einmalige Zahlung wird erst im September berücksichtigt, wenn man davon ausgeht, das die Grundsicherung im August bereits gezahlt wurde.

Gruß