Hallo, habe irgendwie keine auf diesen Fall zutreffende Antwort gefunden:
Ein 65jähriger erhält ab Mai 2011 200 Euro Grundsicherung zusätzlich zur Altersrente.
Im August 2011 erhält er einmalig 2400 Euro aus selbstständiger Arbeit.
Nun heißt es im SGB:
_ § 4 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
(2) Die Einkünfte sind für das Jahr zu berechnen, in dem der Bedarfszeitraum liegt (Berechnungsjahr)_ .
Frage 1:
Bedeutet das, dass ihm 200 Euro Monatlich angerechnet werden, sprich: er die ab Mai gezahlte Grundsicherung zurückzahlen muss?
Frage 2:
Was würde das für 2012 bedeuten?
Wird das in 2011 erzielte Einkommen für die erneute Berechnung mit heran gezogen?
Vielen Dank im Voraus für Aufklärung in diesem Fall