Grundsicherung im Alter / Pflegeheim / Antrag

Hallo,
es wäre schön, wenn jemand hierzu Auskunft geben könnte:
Der Mann einer Rentnerin muss nach Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim. Der Eigenanteil der Kosten wird sich auf ca. 1200 € belaufen. Die Ehefrau bekommt 500 € Rente, er 1000.
Wer muss jetzt den Antrag auf Grundsicherung stellen? Die beiden als Ehepaar zusammen? Nur der Mann für den Pflegeplatz? Nur die Frau, weil sie von den 500 € minus Differenz für den Pflegeplatz nicht leben kann?
Wie wird jeweils das Einkommen der Kinder für eventuelle Unterhaltsverpflichtungen einberechnet? Die Frau hat zwei Söhne, der Mann keine eigenen Kinder. Beide Söhne verdienen weit unter 100.000 jährlich, jedoch zusammen vielleicht knapp darüber. Der Mann ist nicht der Vater der Söhne.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Hallo,

es wäre schön, wenn jemand hierzu Auskunft geben könnte:
Der Mann einer Rentnerin muss nach Krankenhausaufenthalt in ein Pflegeheim. Der Eigenanteil der Kosten wird sich auf ca. 1200 € belaufen. Die Ehefrau bekommt 500 € Rente, er 1000.
Wer muss jetzt den Antrag auf Grundsicherung stellen? Die beiden als Ehepaar zusammen? Nur der Mann für den Pflegeplatz?
Nur die Frau, weil sie von den 500 € minus Differenz für den Pflegeplatz nicht leben kann?

Beide.

Wie wird jeweils das Einkommen der Kinder für eventuelle Unterhaltsverpflichtungen einberechnet? Die Frau hat zwei Söhne, der Mann keine eigenen Kinder. Beide Söhne verdienen weit unter 100.000 jährlich, jedoch zusammen vielleicht knapp darüber. Der Mann ist nicht der Vater der Söhne.

Manche Sozialämter prüfen eine eventuelle Unterhaltspflicht der Kinder gar nicht erst, andere sind da sehr schnell und schießen auch schon mal über das Ziel hinaus. Anhand der Angaben sehe ich hier aber keine Unterhaltspflicht.
Am ehesten wird da wohl der Antrag bei Sozialamt für Klarheit sorgen. Die sind nicht nur zur Bearbeitung sondern auch zur Beratung verpflichtet.

Grüße

Haben Sie vielen Dank, das hilft schon weiter!