Grundsicherung im Alter SGB XII

Kann das Amt verlangen, dass ein gerennt lebenden Ehemann Angaben zu seinem Einkommen macht, um seine Ehefrau finanziell zu unterstützen?
Beide Ehepartner leben seit Jahren getrennt, nicht geschieden und führen getrennte Haushalte.

Hallo!

Ist schon ein wenig seltsam die Frage, natürlich ist man als Ehepartner -auch getrenntlebend!- mit für die Kostenberechnung heran zu ziehen, schließlich ist man sich gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet!

Selbst als geschiedener Ehepartner wird man in diesem Fall angeschrieben und muss seine finanzielle Situation offenlegen damit geprüft werden kann ob Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden können.
Sollten die §§ benötigt werden kann ich die gerne auch noch raussuchen, das ist aber alles so rechtens.

Gruß
MaaaartinA

Das ist ja eine klare Antwort. Vielen Dank!