Hallo,
ich (23) Akademiestudentin an einer Fernuniversität lebe mit meiner Mutter (67)- sie bekommt Altersrente (brutto 420,00 Euro) in einer 100qm Wohnung (Kaltmiete 500,00 Euro). Zu dem Einkommen meiner Mutter kommt noch mein Kindergeld (182,00 Euro). Ich habe kein Einkommen, dafür aber eine Lebensversicherung (Rückkaufswert ca. 4000,00 Euro).
Nun zu meiner Frage:
Da ich weder Bafög noch Hartz4 beantragen kann, bleibt nur noch die Möglichkeit für meine Mutter die Grundsicherung zu beantragen.
Werde ich, auch wenn ich mich nicht als Antragsteller eintrage, in dem Haushalt mit berechnet oder gelten dann die Berechnungen nur für meine Mutter? Wird meine Lebensversicherung berücksichtigt?
Die Wohnung ist zu groß (sie wird aber von meinem Bruder an uns vermietet also ist nur offiziell die Miete so hoch).
Würde man die Grundsicherung trotzdem bewilligen oder aufgrund der Wohnung ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Christina
tach weiß ich leider nicht
Hallo,
selbstverständlich kann Ihre Mutter Grundsicherungsleistungen beantragen. Ihre Anwesenheit in dieser Wohnung muss auf jeden Fall angegeben werden. Sie müssten darstellen, dass Sie keinerlei Einkommen haben. Wie finanzieren Sie dann Ihre Ausbildung? Diese Frage wird sicherlich gestellt. Vielleicht gibt es ja noch Ihren Vater, der Ihnen Unterhalt zahlen könnte.
Und: Ihre Wohnung ist bei 2 Personen auf jeden Fall zu groß. Es wird nach einer Übergangszeit nur die angemessene Wohnungsgröße für zwei Personen berücksichtigt bei der Berechnung.
Erwarten Sie aber intensive Fragen über die Finanzierung Ihres Fernstudiums. Es erscheint unglaubwürdig, dass 2 Personen von nur ca. 600,-- € leben, außer Sie arbeiten neben dem Studium doch und dann muss dieses Einkommen angegeben werden, selbst wenn es nur Jobs in den Ferien sind. Erkundigen Sie sich unbedingt beim zuständigen Sozialamt, welche Möglichkeiten es für Sie beide gibt, Untersützung zu bekommen. Auf jeden Fall wird Ihre Mutter einen Mietvertag und Mietquittungen bzw. Kontoauszüge mit den entsprechenden Abbuchungen oder Quittungen vorlegen müssen.
Alles gute!
:Hallo,
ich (23) Akademiestudentin an einer Fernuniversität lebe mit
meiner Mutter (67)- sie bekommt Altersrente (brutto 420,00
Euro) in einer 100qm Wohnung (Kaltmiete 500,00 Euro). Zu dem
Einkommen meiner Mutter kommt noch mein Kindergeld (182,00
Euro). Ich habe kein Einkommen, dafür aber eine
Lebensversicherung (Rückkaufswert ca. 4000,00 Euro).
Nun zu meiner Frage:
Da ich weder Bafög noch Hartz4 beantragen kann, bleibt nur
noch die Möglichkeit für meine Mutter die Grundsicherung zu
beantragen.
Werde ich, auch wenn ich mich nicht als Antragsteller
eintrage, in dem Haushalt mit berechnet oder gelten dann die
Berechnungen nur für meine Mutter? Wird meine
Lebensversicherung berücksichtigt?
Die Wohnung ist zu groß (sie wird aber von meinem Bruder an
uns vermietet also ist nur offiziell die Miete so hoch).
Würde man die Grundsicherung trotzdem bewilligen oder aufgrund
der Wohnung ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Christina
Hallo Christina,
- Warum beantragst du keine Grundsicherung?
- Wenn Ihr zusammen wohnt, werdet ihr auch zusammen gerechnet. Das heißt deine Mutter bekommt Grundsicherung und du bekommst, weil du volljährig bist extra Grundsicherung.
- Die Wohnung ist für 2 Personen zu groß. Von der Miete her denke ich, wäre es sogar ok.
Ich denke es ist einfach einen Versuch wert, es einfach mal vom Amt berechnen zu lassen. Denke die wissen am besten, was euch zusteht.
Gruß
Jutta
Hallo, auf alle Fälle weiß ich, dfas die Kinder nicht mit rein zählen, aber sonst , wie das berechnet wird, weißn ich nicht.tschüß,renate
Sicherlich ist die Wohnung für Euch zu groß,Euch stehen nur 60qm zu. Einen Antrag würde ich auf jeden Fall stellen, es ist ja möglich das hier eine Außnahmeregelung in Kraft tritt. Deine Lebensversicherung kann und darf nicht berechnet werden auch Dein Kindergeld hat keinen Einfluß auf die Berechnung. Wenn du natürlich eigenes Einkommen hast,so seid Ihre eine Wohngemeinschaft und Dein Einkommen würde mit berücksichtigt.
Hallo,
selbstverständlich kann Ihre Mutter
Grundsicherungsleistungen
beantragen. Ihre Anwesenheit in dieser Wohnung muss
auf jeden
Fall angegeben werden. Sie müssten darstellen, dass
Sie
keinerlei Einkommen haben. Wie finanzieren Sie dann
Ihre
Ausbildung? Diese Frage wird sicherlich gestellt.
Vielleicht
gibt es ja noch Ihren Vater, der Ihnen Unterhalt
zahlen
könnte.
Und: Ihre Wohnung ist bei 2 Personen auf jeden Fall zu
groß.
Es wird nach einer Übergangszeit nur die angemessene
Wohnungsgröße für zwei Personen berücksichtigt bei der
Berechnung.
Erwarten Sie aber intensive Fragen über die
Finanzierung Ihres
Fernstudiums. Es erscheint unglaubwürdig, dass 2
Personen von
nur ca. 600,-- € leben, außer Sie arbeiten neben dem
Studium
doch und dann muss dieses Einkommen angegeben werden,
selbst
wenn es nur Jobs in den Ferien sind. Erkundigen Sie
sich
unbedingt beim zuständigen Sozialamt, welche
Möglichkeiten es
für Sie beide gibt, Untersützung zu bekommen. Auf
jeden Fall
wird Ihre Mutter einen Mietvertag und Mietquittungen
bzw.
Kontoauszüge mit den entsprechenden Abbuchungen oder
Quittungen vorlegen müssen.
Alles gute!
:Hallo,
ich (23) Akademiestudentin an einer Fernuniversität
lebe mit
meiner Mutter (67)- sie bekommt Altersrente (brutto
420,00
Euro) in einer 100qm Wohnung (Kaltmiete 500,00 Euro).
Zu dem
Einkommen meiner Mutter kommt noch mein Kindergeld
(182,00
Euro). Ich habe kein Einkommen, dafür aber eine
Lebensversicherung (Rückkaufswert ca. 4000,00 Euro).
Nun zu meiner Frage:
Da ich weder Bafög noch Hartz4 beantragen kann,
bleibt nur
noch die Möglichkeit für meine Mutter die
Grundsicherung zu
beantragen.
Werde ich, auch wenn ich mich nicht als Antragsteller
eintrage, in dem Haushalt mit berechnet oder gelten
dann die
Berechnungen nur für meine Mutter? Wird meine
Lebensversicherung berücksichtigt?
Die Wohnung ist zu groß (sie wird aber von meinem
Bruder an
uns vermietet also ist nur offiziell die Miete so
hoch).
Würde man die Grundsicherung trotzdem bewilligen oder
aufgrund
der Wohnung ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Christina
Hallo,
vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
Das Studium wurde/wird durch die Hilfe Verwandter
finanziert und ich habe keinerlei Einkommen.
Mein Vater ist vor 2 Jahren gestorben. Die
Rentenangelegenheiten von seiner Seite sind noch nicht
geklärt.
Wird bei der Wohnung immer nach der Größe gesehen oder
dürften wir in dieser bleiben wenn sie besonderst
günstig wäre?
Angenommen die Mietkosten würde man entsprechend der
Regelungen senken, dürften wir weiterhin dort wohnen?
OK, ich versuche sachlich zu bleiben, obwohl ich hier schon den Versuch heraushöre, zu bescheißen:
Ihr Einkommen und Ihr Mietanteil wird bei der Grundsicherung der Mutter mit berechnet. Das sollte natürlich in einem schlüssigen Verhältnis zur Miethöhe stehen. Also würde ich an Ihrer Stelle keinen Unterschied bei den Angaben zwischen einer „offiziellen“ und der tatsächlichen Miete machen. Alles Andere wäre kriminell.
Dann ist die Wohnung wahrscheinlich auch nicht zu teuer. Wäre sie nach den lokalen Grenzwerten zu teuer (was ich nicht beurteilen kann, da ich nicht weiß, wo Sie wohnen), wird das Amt die Mutter wahrscheinlich zum Umzug auffordern, um die Unterkunftskosten zu senken.
Wenn Sie zusammen wohnen und wirtschaften, kommt es also auch auf Ihr Einkommen an. Wenn Sie sich geradeso selbst unterhalten können, kann niemand verlangen, dass Sie die Mutter mit durchfüttern.
Mit Ihrem Vermögen - also der Lebensversicherung - sind Sie nach den Grundsicherungskriterien nicht unterhaltsverpflichtet.
Hallo Christina,
da ihr zusammen in einem Haushalt lebt, werden Deine
Einkünfte mit gezählt. Ob Deine Lebensversicherung
dabei zugezählt wird, weiß ich nicht.
Zur Wohnung: die Regelungen sind von Bundesland zu
Bundesland unterschiedlich. In Hamburg ist nicht mehr
die Größe ausschlaggebend, sondern die Höhe der Miete.
Frag doch einfach mal bei Deinem zuständigem Amt nach,
Gruß unwissen.
Hallo,
ich (23) Akademiestudentin an einer Fernuniversität
lebe mit
meiner Mutter (67)- sie bekommt Altersrente (brutto
420,00
Euro) in einer 100qm Wohnung (Kaltmiete 500,00 Euro).
Zu dem
Einkommen meiner Mutter kommt noch mein Kindergeld
(182,00
Euro). Ich habe kein Einkommen, dafür aber eine
Lebensversicherung (Rückkaufswert ca. 4000,00 Euro).
Nun zu meiner Frage:
Da ich weder Bafög noch Hartz4 beantragen kann, bleibt
nur
noch die Möglichkeit für meine Mutter die
Grundsicherung zu
beantragen.
Werde ich, auch wenn ich mich nicht als Antragsteller
eintrage, in dem Haushalt mit berechnet oder gelten
dann die
Berechnungen nur für meine Mutter? Wird meine
Lebensversicherung berücksichtigt?
Die Wohnung ist zu groß (sie wird aber von meinem
Bruder an
uns vermietet also ist nur offiziell die Miete so
hoch).
Würde man die Grundsicherung trotzdem bewilligen oder
aufgrund
der Wohnung ablehnen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Christina
hallo,
das wird sehr schwierig, denn bei grundsicherung wird die mutter zu annähernd 100 prozent aufgefordert, eine kleinere und billigere wohnung zu nehmen. ausserdem wird dein dortiges wohnen als WG gewertet, also nur halbe miete genommen. und da der vermieter, wie ich verstanden habe, der sohn ist, so muss dieser sogar bei grundsicherungsanträgen eventuell die wohnung kostenfrei stellen- als unterhalt.
Normalerweise wird einem dann die sogenannte angemessene Miethöhe berücksichtigt. Den Rest muss man halt irgendwie selber finanzieren. Wenn die Wohnung besonders günstig ist, kann auch gut sein, dass diese große Wohnung akzeptiert würde.
Und wenn die Rentenangelegenheiten seitens Ihres Vaters für Ihre Mutter immer noch nicht geklärt ist: das ist seeehr merkwürdig. Ihre Mutter soll doch mit Rentenunterlagen Ihres Vaters noch einmal zur zuständigen Rentenstelle Ihrer Stadt/Gemeinde gehen. Dort wurde vermutlich auch der Antrag auf Witwenrente gestellt.
Alles Gute!