Grundsicherung im Alter wovon lebt man?

Hallo,
eine Bekannte von mir 67 Jahre alt, hat Grundsicherung Rente beantragt.
Jetzt wollen sie wissen, wovon sie lebt. Dies muss sie schriftlich einreichen.
Sie lebt von Zuwendungen von ihren Freundinnen, z. Bsp. bekommt sie Kleidung usw.
Wer weis, wie man so ein Schreiben aufsetzt?
Um jede Hilfe bin ich sehr dankbar.

Hallo!

Na, in diesem Antrag muss man ja alles angeben, was man an Einnahmen hat (Altersrente wird es wohl sein), was an Vermögen und wie hoch die laufenden Kosten für Wohnung und Nebenkosten sind.

Mag sein, man fragt nach, wovon man bisher gelebt hat, wenn die Einkünfte nicht ausreichen.
Denn die Behörde fragt sich ja, warum Antrag auf Grundsicherung erst jetzt gestellt wird.
Und wovon hat man bisher gelebt, wenn nicht von eigenem Vermögen ?

Warum begleitet man die Bekannte nicht auf die Behörde und klärt alles in einem mündlichen Gespräch ? Dann kann man nämlich auf Rückfragen gleich antworten und vieles klärt sich schnell auf. 

MfG
duck313

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servle…

Gruß Merger

Hi :smile:
Meiner Erfahrung nach,
kann sie Sozial Hilfe beantragen, hierzu wird Sozialamt sie zu LVA verweisen für Grundrente.
Da müßte sie darlegen, daß sie gebettelt hat und geliehen hat und von spenden der eigenen Leute gelebt hat, hierzu müssten die Leute Schuldscheinkopien geben und eben erklärungen, daß sie keine weitere Unterstützung geben können, da eigene finanzielle Anwendungen und, da die Bekannte soll mal endlich zum SozAmt gehen.

ganz einfach.

Wichtig ist, daß alles schriftlich ist, denn falls zur Absage kommt, daß im Widerspruch, den man am besten innerhalb von 2 Wochen beim Amt stellt, alles schriftlich fest gehalten ist,
denn aus eigenen Erfahrung weiss Ich, daß im Amt sitzen nicht nur normale Leute, sondern echte Negativitäten, die Lügen zu deinem Nachtel, wenn drauf ankommt,
und es wird dennen geglaubt oder dem Papier, dir aber nicht.

Hallo

eine Bekannte von mir 67 Jahre alt, hat Grundsicherung Rente beantragt.
Jetzt wollen sie wissen, wovon sie lebt. Dies muss sie schriftlich einreichen.
Sie lebt von Zuwendungen von ihren Freundinnen, z. Bsp. bekommt sie Kleidung usw. Wer weis, wie man so ein Schreiben aufsetzt?

Auf jeden Fall so, dass eindeutig klar wird, dass sie BIS JETZT so gelebt hat, und nicht weiterhin so leben kann.

Vielleicht sollte sie einfachheitshalber einfach behaupten, sie habe sich Geld von ihren Freundinnen geliehen und davon gelebt. - Dabei geht es nicht darum, irgendeinen Sozialbetrug zu begehen, sondern darum, zu vermeiden, dass das Sozialamt noch monatelang Schwierigkeiten macht, indem es behauptet, sie habe ja Einkommen in Form von Zuwendungen, und dass ihr das am Ende noch angerechnet wird. Also, es ginge mir da rein um eine Verkürzung und Vereinfachung des Verfahrens, und um die Formulierung.

So ein Schreiben kann ganz formlos sein. Oben rechts muss ihr Name, ihre Adresse und das Datum hin, darunter links die Anschrift des Sozialamtes, dann der Text: Bis dann und dann habe ich von Einkommen gelebt, ab dann und dann von der Rente (?), evtl. Erspartem?, und als dies nicht mehr ausreichte, habe ich mir von Freunden Geld geliehen.

Ort Datum Unterschrift.

Bloß nicht zu viel schreiben, das verkompliziert die Sache nur unnötig.
Es geht bei diesem Schreiben einzig darum, glaubhaft zu machen, dass da nicht noch irgendwelche Millionen im Sparstrumpf sind, von denen sie locker leben kann, um mehr geht es nicht.

Danke für die Antwort!

Danke für die Antwort.

Danke!

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Danke.

Sozialbetrug beginnt wann genau?

Vielleicht sollte sie einfachheitshalber einfach behaupten,
sie habe sich Geld von ihren Freundinnen geliehen und davon
gelebt.

Lügen gegenüber Behörden, insbesondere wenn man etwas von denen will, ist natürlich immer die allerbeste Idee. Warum lange mit wahren Tatsachen herum machen, wenn es mit einer einfachen und faustdicken Lüge doch viel einfacher ist.

Dabei geht es nicht darum, irgendeinen Sozialbetrug zu begehen…

Na ja. Aus meiner Sicht ist es dann Sozialbetrug, wenn man Behörden gegenüber die Unwahrheit sagt um an Leistungen zu gelangen, die man bei Darstellung der Wahrheit nicht bekommen würde. Das ist genau das, was Du hier „der Einfachheit halber“ empfiehlst.

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Bei leistungsrelevanten falschen Angaben.

Lügen gegenüber Behörden, insbesondere wenn man etwas von denen will, ist natürlich immer die allerbeste Idee. Warum lange mit wahren Tatsachen herum machen, wenn es mit einer einfachen und faustdicken Lüge doch viel einfacher ist.

Ich finde nicht, dass es eine Lüge ist, wenn man ‚geliehen‘ sagt, wenn man nicht ausdrücklich dazu sagt, dass man es zurückzahlen muss. Und selbst das würde hier praktisch keine Rolle spielen (es wäre nicht leistungsrelevant).

Und es geht ja nicht um Behauptung falscher Tatsachen, sondern darum, dass die Behörde es von Anfang an richtig versteht.

Ein im Umgang mit Behörden unerfahrender Mensch ist oft damit überfordert, wenn sie aus einer Idee oder einem Vorurteil oder einer Arbeitsanweisung heraus die Leistung erstmal abgelehnt wird.

Dabei geht es nicht darum, irgendeinen Sozialbetrug zu begehen…

Na ja. Aus meiner Sicht ist es dann Sozialbetrug, wenn man Behörden gegenüber die Unwahrheit sagt um an Leistungen zu gelangen, die man bei Darstellung der Wahrheit nicht bekommen würde.

Auch dann, wenn die Leistung einem bei Darstellung der Wahrheit zustehen?

Ich befürchte, dass die Leistung bei Darstellung der Wahrheit unrechtmäßiger Weise u. U. nicht oder nur eingeschränkt bewilligt wird. Deswegen meine Empfehlung.

Wer einen Anspruch hat, muss nicht lügen!

Na ja. Aus meiner Sicht ist es dann Sozialbetrug, wenn man Behörden gegenüber die Unwahrheit sagt um an Leistungen zu gelangen, die man bei Darstellung der Wahrheit nicht bekommen würde.

Auch dann, wenn die Leistung einem bei Darstellung der
Wahrheit zustehen?

Dann muss man doch nicht lügen…

Ich befürchte, dass die Leistung bei Darstellung der Wahrheit
unrechtmäßiger Weise u. U. nicht oder nur eingeschränkt
bewilligt wird. Deswegen meine Empfehlung.

Ach so. Also lügt man präventiv. So eine Einstellung kann man natürlich haben, muss man aber nicht.

Wer einen Anspruch hat, muss nicht lügen! Wer es trotzdem tut, macht das idR. um sich etwas zu erschleichen. Der Ratschlag, die Unwahrheit zu sagen, da einen Ämter und Behörden ja immer übers Ohr hauen, halte ich für mehr als gewagt. Zudem kann dieser deutlich nach hinten losgehen.

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… wenn er genügend Ausdauer hat …

Na ja. Aus meiner Sicht ist es dann Sozialbetrug, wenn man Behörden gegenüber die Unwahrheit sagt um an Leistungen zu gelangen, die man bei Darstellung der Wahrheit nicht bekommen würde.

Auch dann, wenn die Leistung einem bei Darstellung der Wahrheit zustehen?

Dann muss man doch nicht lügen…

Wenn man sich zutraut, ggf. zu klagen, und wenn es einem nichts ausmacht, ggf. ein paar Monate lang (bis die Klage durch ist) ein Einkommen unter dem Lebensminimum zu haben, dann nicht.

Wer einen Anspruch hat, muss nicht lügen!

Das klingt wie ein Glaubenssatz, und sowas ist es wohl auch.
Recht haben und Recht bekommen ist doch nicht das Gleiche. Zu den Entscheidungen der Sozialgerichte habe ich zwar Vertrauen, aber nicht unbedingt zu den Entscheidungen der Sozialbehörden.

Hallo,
mit der Frage ist sicher der bisherige Finanzumfang ihrer monatlichen Einkünfte gemeint. Im Normalfall ist das eine (zu geringe) Rente und ggf. bereits Wohngeld oder Unterhaltsleistungen Dritter. Sie muss freiwillige Zuwendungen ohne Rechtsanspruch ebenso wenig angeben wie „regelmäßige“ Geschenke. Oder will sie die einklagen, wenn sie sie nicht mehr bekommt? :wink:

Im übrigen bleibt man auch mit der „Grusi“ in der Regel derart bedürftig, dass man sich über sowas freut wie zu Weihnachten! Ein Besuch in der Kleiderkammer einer Kirche o.ä. Einrichtung ist alles andere als selten damit!

Deine bekannte kann sich darüber hinaus auch an eine Sozialberatungsstelle wenden, die ihr beim Ausfüllen von Formularen oder dem Aufsetzen eines Briefes hiflt. Solche Zentren bieten die Kirchen an (zB Caritas oder ggf. Arbeitslosenzentren) oder auch Stellen wie die AWO oder einige Parteien. Sollte sich nichts finden, hilft der örtliche DPWV (Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband) ggf. bei der Vermittlung.

Gruß vom
Schnabel