Grundsicherung-Kabelfernsehen

Weiß jemand, ob beim Bezug von Grundsicherung auch die Kosten für das Kabelfernsehen übernommen werden? Sozusagen als Nebenkosten für die Unterkunft - kann man ja schließlich nicht abstellen, wenn man in einem Mehrfamilienhaus lebt.
Danke für die Antwort!

Hallo,

Kabelfernsehen wird nicht übernommen, zudem kann man dies sehr wohl abstellen lassen, denn es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Kabelfernsehen beziehen zu müssen.

si

Hallo,

Kabelfernsehen wird nicht übernommen, zudem kann man dies sehr wohl abstellen lassen, denn es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, Kabelfernsehen beziehen zu müssen.

Naja, das ist aber eine ganz dünne Argumentation in einem land, in dem man inzwischen sogar einen Rundfunkbeitrag bezahlen soll, auch wenn man keinen Rundfunk empfängt.
Davon abgesehen gibt es durchaus nicht wenige Wohnungen, wo der Kabelanschluss einfach dabei ist, also nicht separat gekündigt werden kann. Und dann werden sie auch übernommen. Ist wie bei den Kosten für die Haus- oder Straßenreinigung. Könnte man ja auch selber machen. Muss man als Mieter aber bezahlen, wenn es Bestandteil des Mietvertrages ist. Und dann ist es eben Bestandteil der KdU.

Grüße

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Hallo,

wo ist geregelt, dass ich gezwungen werden kann, einen Kabelanschluß zu bezahlen, wenn ich diesen nicht haben möchte bzw. nicht benötige?
M.E. kann dies nicht im Mietvertrag zwingend verlangt werden, oder übersehe ich da rechtliche Regelungen?

si

Hallo,

wo ist geregelt, dass ich gezwungen werden kann, einen Kabelanschluß zu bezahlen, wenn ich diesen nicht haben möchte bzw. nicht benötige?

Das wird wie immer nirgendwo so explizit stehen. So wie auch nirgendwo geschrieben steht, dass der Mieter X die Wohnung Y nehmen muss. Aber es gibt Wohnungen, bei denen der Kabelanschluss zwangsweise Bestandteil des Mietvertrages ist.

M.E.

Das sollte grundsätzlich erwähnt und hervorgehoben werden:

kann dies nicht im Mietvertrag zwingend verlangt werden, oder übersehe ich da rechtliche Regelungen?

Ja. Diese Regelung nennt sich Vertragsfreiheit. Der Vermieter ist frei, dies zum Betsandteil des Mietvertrages zu machen. Und dann bezahlen das eben die Ämter.

Grüße

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Danke für die Rückmeldungen. Ja, mittlerweile hat das Amt für Grundsicherung mir einen Auszug aus dem SGB XII zugeschickt: die Kosten für Kabelfernsehen werden nur dann übernommen, wenn sie im Mietvertrag zwingend vom Vermieter verlangt werden. Dazu gibt es wohl ein Urteil aus Meck-Pomm.
Dann heißt das, die Kosten müssen aus der Grundsicherung finanziert werden.
Grüße!