hallöle miteinander,
nehmen wir an der x bezieht gundsicherung und möchte die krankenkasse wechseln… muß er dann die grundsicherung darüber informieren macht die alte krankenkasse das für ihn?
thx
hallöle miteinander,
nehmen wir an der x bezieht gundsicherung und möchte die krankenkasse wechseln… muß er dann die grundsicherung darüber informieren macht die alte krankenkasse das für ihn?
thx
nein.
Du musst die Bestätigung der neuen Kasse rechtzeitig ans Sozialamt (oder wer zuständig ist) schicken.
Das müsste man auch beim Arbeitgeber oder der Rentenstelle.
Noch eins, bei Grundsicherung (auch ALG II usw.) kann es sein, man muss einen Teil des Zusatzbeitrags selbst bezahlen muss (wenn der über dem Durchschnitt aller Zusatzbeiträge der Kassen wäre !)
Das sollte man also klären, wenn man eigentlich sparen und nicht eine besondere Kassenleistung der neuen Kasse nutzen will.
MfG
duck313
Hallo,
ist er selbst Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, so dass er oder das Sozialamt jeden Monat einen Beitrag für ihn zahlt?
Oder hat das Sozialamt lediglich der Krankenkasse einen Auftrag erteilt, für ihn Sozialleistungen zu erbringen? Dann werden gar keine Beiträge gezahlt und die Krankenkasse schickt regelmäßig eine Rechnung über die erbrachten Leistungen ans Sozialamt.
Gruß
RHW
er ist selbst mitglied… er zahlt direkt an die krankenkasse und das sozialamt überweist an ihn…
Wenn er schon seit mehr als 18 Monaten ohne jede Unterbrechung Mitglied bei dieser Krankenkasse ist, gilt die Kündigungsfrist von 2 vollen Kalendermonaten.
Ablauf:
Gruß
RHW
kann der x sich die bestätigung der neuen kranenkasse bei der alten nicht sparen? kostet ja auch (etwas) porto… wenn der betrag identisch ist: wirklich nötig auch dem sozialamt zu schreiben? für die läufts doch aufs selbe hinaus…
er ist freiwillig versichert bei einer krankenkasse… er zahlt an die kasse, das amt an ihn…
Wenn die bisherige Krankenkasse keine Bestätigung über die neue Mitgliedschaft bis zum Kündigungstermin bekommen hat, ist die ganze Kündigung hinfällig.
Die Zusatzbeiträge sind bei den Krankenkassen unterschiedlich hoch, so dass für das Sozialamt die unterschiedliche Beitragshöhe relevant ist.
Man kann auch bei der neuen Krankenkasse nachfragen, ob diese die beiden anderen Stellen informiert. Man kann dann aber schlecht sagen, ob die Schreiben wirklich angekommen. sind. Die Probleme bei verlorenen Schreiben (oder Schreiben, die gar nicht abgeschickt wurden) hat der Versicherte.
verstehe… macht sinn… wenn die neue krankenkasse das schreiben an die alte krankenkasse versuselt ist der wechsel nicht möglich… was kann denn passieren, wenn sie das schreiben an die grundsicherung verbockt? würd die alte krankenkasse die grundsicherung wirklich definitiv nicht anschreiben?
Wenn das Sozialamt dem Leistungsempfänger einen höheren Zuschuss für die Krankenversicherung zahlt , als der Versicherte tatsächlich an die Krankenkasse zu zahlen hat, könnte schnell das böse Wort „Sozialleistungsbetrug“ im Raum stehen. Der Kassenwechsel würde aber trotzdem fristgerecht stattfinden.
verstehe… naja, wenn der x sieht, daß ihm die grusi zuviel zahlt, weiß er ja, daß weder die alte noch die neue krankenkasse die grusi angeschrieben haben und er kann dann in diesem notfall selbst schreiben… porto hin - porto her…
Die beiden Krankenkassen werden das Sozialamt nicht informieren, weil ja beide ihre Beiträge direkt vom Mitglied bekommen.
Alternativem zum Porto: Fax, Mailanhang mit Unterschrift, Brief selber in den Briefkasten des Sozialamtes einwerfen, Brief durch jemand anderes beim Sozialamt einwerfen lassen …
naja, die beiden krankenkassen bekommen das geld zwar direkt vom x, aber der hat ja in den vertragsunterlagen jeweils „grundsicherung eingetragen“… die krankenkassen wissen also, das er grusi bekommt…
mailanhang mit unterschrift wär natürlich prima, aber geht das rechtlich? ginge das auch bei der jährlichen neubeantragung der grusi?
Aus Datenschutzgründen dürfen die Krankenkassen das Sozialamt nicht informieren.
Da der Beitragszuschuss vom Sozialamt eine beitragspflichtige Einnahme ist, ist jede Veränderung des Beitragszuschusses der Krankenkasse zu melden, damit die Beiträge ggf. neu berechnet werden können:
https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2017-11-07_FK_Beitraege_NDS_Einnahmekatalog_240SGBV.pdf
-> „Beitragsübernahme des Sozialhilfeträgers“
oki, macht komplett sinn was du schreibst… danke für die kompetenten infos…
da du auch schon einen lsg.vorschlag gebracht hast, den ich prima finde sicherheitshalber nochmal die frage: „mailanhang mit unterschrift wär natürlich prima, aber geht das rechtlich? ginge das auch bei der jährlichen neubeantragung der grusi?“
Ich bin mir da nicht sicher. Es kann evtl. je nach Bundesland oder Sozialamt Unterschiede geben.
Ich würde den Brief der Krankenkasse mit der Beitragshöhe per E-Mail an das Sozialamt weiterleiten und dann die Reaktion des Jobcenters abwarten.
Ggf. gibt es auch schriftliche Infos vom Sozialamt zum Grundsicherungsbezug (z.B. ausgehändigtes Merkblatt beim Erstantrag). Beim Folgeantrag bin ich skeptisch, ob das online geht.
oki, gilt es zu checken… aber ggf. kann man das ja auch so machen: einfach folgeantrag per mail an die grusi schicken und wenn die maulen dann halt notgedrungen per post… weißt du eigentlich, obs den folgeantrag zum download auch in berlin gibt? hab mal gelesen, daß dem so sei, als ich aber die verlinkung zum folgeantrag von der chatplattform aus gedrückt hab, war das ein broken link…
Hier die Erläuterungen für Berlin:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324394/
Die Links zu den Formularen funktionieren:
https://service.berlin.de/dienstleistung/324394/
Wenn man den Antrag online stellt und die Behörde das nicht akzeptiert, kann es bei einem späten Antrag zu Verzögerungen bzw. Unterbrechungen der Zahlung kommen. Ggf. telefonisch beim betreffenden Bezirksamt erkundigen, ob Online-Anträge möglich (Namen und genaue Gesprächszeit notieren).
merci… wenn man bei „Folgeantrag/Erklärung zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen während des Bezuges von Leistungen der Grundsicherung“ klickt, kommt man auf eine seite mit formularen… leider steht da nix xplizit von einem folgeantrag… einzig „Verkürzter Antrag auf Sozialhilfe nach dem SGB XII - Antragsbogen B“ mag in die richtung gehen… würd deine these stützen, daß zwar der erstantrag via download und zuschicken möglich ist, ab dem folgeantrag dann aber nicht mehr… eigentlich auch stumpf vom amt - warum die unnötige verkomplizierung?
Wenn der Erstantrag online möglich ist, ist es vermutlich auch möglich den Folgeantrag (=verkürzter Antrag) online mit eigenhändiger Unterschrift zu stellen. Im Zweifelsfall telefonisch beim Bezirksamt nachfragen.