Guten Tag!
Folgende Situation:
Der Mann bekommt ab dem 01.05.2012 volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 577€. Diese Rente ist befristet bis 31.03.2013.
Die Lebensgefährtin bekomme noch bis einschließlich Mai 2012 Elterngeld in Höhe von 660€ und wollte ab Sommer wieder arbeiten. Für die Überbrückungszeit hat sie ALG1 beantragt.
In dem Haushalt leben die gemeinsame Tochter (geb. am 06.06.2011) sowie die leibliche Tochter des Mannes (geb. am 09.05.1998).
Für beide Kinder erhalten sie 374€ Kindergeld.
Unterhalt für die Tochter des Mannes wird nicht gezahlt.
Allerdings zahlt der Mann jeden Monat 126€ Unterhalt an seinen Sohn der bei seiner geschiedenen Frau lebt.
Nach tagelangem Lesen im Internet bin ich nun völlig unsicher, ob der Mann nun Grundsicherung beantragen muss/kann, oder ob er doch ehr ALG2 beantragen muss/kann.
Erschwerend kommt dazu, dass die Frau letzten Monat für knapp 10.000€ einen neuen Clio gekauft hat, wofür sie sich bei ihrer Familie 5.000€ leihen musste.
Laut Internet ist bei ALG2 ein Auto, welches den Wert von 7.500€ nicht übersteigt zulässig. Wie schaut dies jedoch bei der Grundsicherung aus?
Und selbst wenn sie das Auto verkaufen würde, müsste sie erstmal das geliehene Geld zurück geben.
Ich hoffe, dass jemand ein wenig Klarheit in meine Verwirrung bringen kann!