Der Mann bekommt ab dem 01.05.2012 volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von 577€. Diese Rente ist befristet bis 31.03.2013.
Die Lebensgefährtin bekomme noch bis einschließlich Mai 2012 Elterngeld in Höhe von 660€ und wollte ab Sommer wieder arbeiten. Für die Überbrückungszeit hat sie ALG1 beantragt.
In dem Haushalt leben die gemeinsame Tochter (geb. am 06.06.2011) sowie die leibliche Tochter des Mannes (geb. am 09.05.1998).
Für beide Kinder erhalten sie 374€ Kindergeld.
Unterhalt für die Tochter des Mannes wird nicht gezahlt.
Allerdings zahlt der Mann jeden Monat 126€ Unterhalt an seinen Sohn der bei seiner geschiedenen Frau lebt.
Nach tagelangem Lesen im Internet bin ich nun völlig unsicher, ob der Mann nun Grundsicherung beantragen muss/kann, oder ob er doch ehr ALG2 beantragen muss/kann.
Erschwerend kommt dazu, dass die Frau letzten Monat für knapp 10.000€ einen neuen Clio gekauft hat, wofür sie sich bei ihrer Familie 5.000€ leihen musste.
Laut Internet ist bei ALG2 ein Auto, welches den Wert von 7.500€ nicht übersteigt zulässig. Wie schaut dies jedoch bei der Grundsicherung aus?
Und selbst wenn sie das Auto verkaufen würde, müsste sie erstmal das geliehene Geld zurück geben.
Ich hoffe, dass jemand ein wenig Klarheit in meine Verwirrung bringen kann!
hallo, danke für das vertrauen, aber diese, ihre situation ist für mich zu komplex.
wenden sie sich an den „Sozialverband VdK“
ich bin seit anfang diesen jahres mitglied,
60€ ist der jahresbeitrag.
sozialrechtsberatung, alg1, 2, renten,
und vieles mehr. informieren sie sich ausführlich,
in ihrer umgebung wird es sicher eine landesverband-
stelle geben. anrufen, unterlagen anfordern,
und dann entscheiden.
mir wurde in einem fall „krankenkasse“ geholfen.
die haben die richtigen anwälte und eine große lobby.
gruß reinhard
Wir reden hier von einer vierköpfigen Familie, die in einem Haushalt wohnen. Damit sind bei einer möglichen Antragstellung alle vier im Boot.
Wenn ein Elternteil eine zeitbefristete Rente wegen Erwerbsunfähigkeit erhält, der andere Elternteil und die Kinder erwerbsfähig (sofern über 15 Jahre alt), dann ist das Jobcenter zuständig. In diesem Fall ist Antragsteller die Frau, da der Mann Sozialgeld für nicht erwerbsfähige erhält.
Wie hoch der Wiederverkaufswert des Clios ist, können Sie auf www.dat.de schnell und einfach ermittel. Einfach Fahrzeugschein bereit halten und Tachostand.
7500 € ist richtig, aber es könnte gefährlich werden, wären Sie alleinige Antragstellerin, also ohne Familie. Jedes Familienmitglied hat einen Vermögensfreibetrag, auch die minderjährigen.
Prinzipiell würde ich Ihnen raten einen ALG II Antrag zu stellen.
Dort werden alle Kosten gegenüber gestellt.
Lassen sie sich von den Verwandten einen Kredit- o. Darlehensvertrag aufsetzen. Den reichen Sie dem Amt mit ein.
Das Auto brauchen sie sicherlich um von A nach B zu kommen, bzw. um wieder erwerbsfähig sein zu können.
Von daher wird Ihnen das Amt den Wagen nicht wegnehmen.
Versuchen Sie das mit dem Antrag.
Viel Glück!
also ich würde sagen, dass der Mann plus der Lebensgefährtin AlG II beantragen muss und zwar da der Sohn am 09.05.12 15 Jahre und somit erwerbsfähig ist.
Alle 4 zusammen bilden eine Bedarfsgemeinschaft und stehen somit auch füreinander ein. Bei dem Mann wird leider nicht berücksichtigt, dass er noch Unterhalt zahlt. Bis die Lebensgefährtin wieder richtig anfängt zu arbeiten wird auf das AlG II das AlG I mit angerechnet. Und wenn Sie wieder voll arbeiten geht, muss dann noch geprüft werden, ob noch ein Anspruch besteht oder nicht.
Mit dem Auto kann ich leider auch nicht weiterhelfen.
Nein, aufgrund der gemachten Angaben kann man nicht wirklich raten.
Ich würde sagen: Wohngeldantrag stellen… und sich im Erwerbslosenforum www.elo-forum.org anmelden.
Da kann man besser helfen.
Griundsätzlich:
ALG II kann man nur beantragen, wenn man arbeitsfähig ist.
Wenn Eltern ihren Bedarf decken können, nicht aberden der Kinder, könnte es auch Kindergeldzuschlag geben.
Man müßte auch genau wissen, wie hoch die Miete ist, ob Unterhaltsansprüche gegen die Mutter der Tochter geltend gemacht werden müßten, was die Frau an AG I bekommen wird usw.