Grundsicherung Schwerbehinderung Urlaub

Hallo,

ich bin schwerbehinderter Grundsicherungsempfänger und plane seit längerer Zeit in den Auslandsurlaub zu gehen. Neulich bekam ich vom zuständigen Amt eine Ablehnung mit der gleichen Begründung, die mir auch seinerzeit die Krankenkasse mit der Übernahme der Sachleistungen (Ablehnung) mitteilte. Wie kann ich dennoch den geplanten Urlaub im Ausland durchführen?

Hallo,

ich bin schwerbehinderter Grundsicherungsempfänger und plane
seit längerer Zeit in den Auslandsurlaub zu gehen.

Wie lange soll der Auslandsurlaub denn dauern ?
Neulich

bekam ich vom zuständigen Amt eine Ablehnung mit der gleichen
Begründung, die mir auch seinerzeit die Krankenkasse mit der
Übernahme der Sachleistungen (Ablehnung) mitteilte.

Wie kann ich dennoch den geplanten Urlaub im Ausland durchführen?
das wird schwierig werden wenn es länger dauern soll, bis max 3 monate wär das möglich , wenn es länger dauern soll, musst dich hier eh abmelden dann entfällt die GS und die KK. Das geht dann nur auf eigene Verantwortung , eine Kranken vers. für s Ausland bieten versch. Versicherungen , also gut überlegen , aussedem ist natürlich wichtig ob man innerhalb der EU bleibt oder weiter weg will… ein Urlaub geht immer aber es kommt auf die Wünsche an , wer unbedingt ein halbes Jahr nach Asien will muss sich eben damit abfinden, dass Ihm das nicht vom Staat und der KK finanziert wird .

Hallo in der Regel gibt es keine Möglichkeit für einen Urlaub während des Bezugs von Grundsicherung bzw.Sozialhilfe. Ich kenne einen Fall da wurde eine Zahlung von Sozialhilfe eingestellt. Der einzige der den Urlaub (Deutschlandweit)genehmigen kann ist der Sachbearbeiter ist aber auch nicht ganz legal wenn er zustimmt.
Aus meiner Sicht steht einem Sozialleistungsempfänger auch einmal Urlaub zu.
Gruß
mgtrais

da kann ich leider nicht weiterhelfen, am besten bei einer Sozialstation oder ähnlicher Einrichtung nachfragen, die kennen sich besser mit diesen Dingen aus.
Den Schwerbehindertenausweis hast Du doch aus über eine solche Einrichtung beantragt.

Hallo,

Hallo,

nach den mir bekannten Grundsätzen ist reiner Erholungsurlaub für einen Empfänger von Grundsicherung aus den laufenden Mitteln zu finanzieren.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo

mit der gleichen Begründung, die mir auch seinerzeit die Krankenkasse mit der Übernahme der Sachleistungen (Ablehnung) mitteilte

Und die lautet(e) … ?? :smiley: Wäre natürlich schon hilfreich, das zu wissen - vor allem, was genau konkret beantragt wurde beim Grundsicherungsträger … und welche Rechtsgrundlage im Ablehnungsbescheid genannt wurde :wink:

Beziehst du Grundsicherung nach SGB XII wegen Erwerbsunfähigkeit … oder ALG2- Grundsicherung nach SGB II ?
Im SGB XII- Rechtsbereich gibt es meines Wissens nach keine direkten Regelungen zur Ortsabwesenheit. Soweit ich weiss, wird da nach dem „überwiegende Aufenthalt“ geschaut , bei längeren Auslandsaufenthalten werden evtl. nur die Kosten der Unterkunft weitergezahlt… Das SGB XII ist aber auch leider nicht so ganz mein Schwerpunktbereich.

Falls ALG2 nach SGB II, schau mal hier rein: http://hartz.info/index.php?topic=22.0

LG

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mein Urlaub wird maximal 2 - 3 Wochen dauern. Gegen den Bescheid des Amtes wurde vorsorglich Einspruch eingelegt. Werde erst einmal abwarten, welche Reaktion darauf erfolgt. Wenn dann noch Aktionen meinerseits erforderlich sind, werde ich mich erneut melden.

Mit freundlichem Gruß

T. A.

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mein Urlaub wird maximal 2 - 3 Wochen dauern. Gegen den Bescheid des Amtes wurde vorsorglich Einspruch eingelegt. Werde erst einmal abwarten, welche Reaktion darauf erfolgt. Wenn dann noch Aktionen meinerseits erforderlich sind, werde ich mich erneut melden.

Mit freundlichem Gruß

T. A…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mein Urlaub wird maximal 2 - 3 Wochen dauern. Gegen den Bescheid des Amtes wurde vorsorglich Einspruch eingelegt. Werde erst einmal abwarten, welche Reaktion darauf erfolgt. Wenn dann noch Aktionen meinerseits erforderlich sind, werde ich mich erneut melden.

Mit freundlichem Gruß

T. A…

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Mein Urlaub wird maximal 2 - 3 Wochen dauern. Gegen den Bescheid des Amtes wurde vorsorglich Einspruch eingelegt. Werde erst einmal abwarten, welche Reaktion darauf erfolgt. Wenn dann noch Aktionen meinerseits erforderlich sind, werde ich mich erneut melden.

Mit freundlichem Gruß

T. A…

Hallo,
leider kann ich Dir zu Deiner Frage keine Antwort geben.
Damit kenne ich mich nicht aus.Trotzdem viel Erfolg
LG
Roberta

Da kann ich leider auch nicht helfen!Lg Veronika

Antworte mir bitte:
Stehst Du in Arbeit? In, bzw. auf welcher Basis? Oder bist Du event. arbeitslos oder berentet?

Gruß
Friedhelm

Hallo Friedhelm,

vielen Dank für die Rückäußerung. Ich habe Einspruch eingelegt und werde bevor ich Weiteres unternehme noch warten.

Viele Grüße

T.A.

Hallo !
Leider habe ich diese Frage erst heute gelesen ,
ich möchte gerne wissen mit welcher Begründung die Krankenkasse abgelehnt hat.
Wieviel Prozent sind Sie schwerbehindert ?
Mfg Chantalia

Die Begründung der Grundsicherung:

"Vorrangiger Leistungsträger für ihre Pflegekosten ist ihre Krankenkasse. Diese hat Ihnen mitgeteilt, dass sie nur die Barleistung und nicht die Sachleistung im Ausland gewähren. Im SGB XII ist die Übernahme der restkosten der Häuslichen Pflege vorgesehen, soweit sie von der Pflegekasse die Sachleistung erhalten. Bei Gewährung der Barleistung können vom Sozialhilfeträger keine weiteren Kosten übernommen werden.

Davon abgesehen können auch durch den Sozialhilfeträger keine Pflegekosten während eines Auslandsaufenthaltes übernommen werden."

Ich bin zu 100 % schwerbehindert (Schwerstbehinderter).

Mit freundlichem Gruß

Thomas A.

Leider kann ich da ohne Unterlagen u.Kenntnisse der Sachlage keine Stellung abgeben.Setze Dich bitte mit dem SoVD Reichsbund in Verbindung.Gut wissen wäre wo Du gemeldet bist!
mfg.richter63