Grundsicherung Sozialamt

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie wegen meine Eltern fragen, mein Vater ist jetzt Rentner geworden und bekommt Grundsicherung von dem Sozialamt (NRW) und meine Mutter bekommt nun nachdem mein Vater Rentner geworden ist Hilfe vom Jobcenter.
Mein Vater hat dem Sozialamt gesagt, dass er neue Wohngarnitur benötigt, da die alten sehr alt und benutzt geworden sind. Doch Laut Sozialamt (mündlich), soll mein Vater von seiner Grundsicherung sparen und sich mit dem gespartem Geld neue Garnitur kaufen. Aber wie kann man von dem Geld von der Grundsicherung Sparen, es ist sehr wenig.
Ich brauche eure Meinung dazu und ob es Gesetze dazu gibt.

Danke

Sehr geehrte Damen und Herren, mein Vater ist jetzt
Rentner geworden und bekommt Grundsicherung von dem Sozialamt(NRW) und meine Mutter bekommt nun nachdem mein Vater Rentner geworden ist Hilfe vom Jobcenter.

Doch Laut Sozialamt (mündlich),Grundsicherung sparen und sich mit dem gespartem Geld neue Garnitur kaufen. Aber wie kann man von dem Geld von der Grundsicherung Sparen, es ist sehr wenig.
Ich brauche eure Meinung dazu und ob es Gesetze dazu gibt…

hallo aragorn, zuerst mal eine Frage: was soll eine Wohngarnitur sein ? die komplette einrichtung ? das gibts vom Sozialamt mit Sicherheit nicht. wenn dein Vater Rente bekommt und Grundsicherung und deine Mutter Geld von der Arge, dann ist alles zusammen Einkommen und sehr wahrscheinlich liegt das über den Bemessungsgrenzen , daher gibts weder von der Arge noch vom Sozialamt zusätzliches Geld. aber du kannst das alles auch in den Sozialgesetzen nachlesen … bei websuche SGB X …Und weitere
gruß opa

Guten Tag, leider ist das richtig, für bereits bestehende Möbelstücke gibt es keine Beihilfen vom Amt, Ausnahme wäre, wenn noch gar keine da sind, also eine Erstanschaffung, da wird geholfen.
Schade dass ihre Eltern so lange mit der Überlegung der Neuanschaffung gewartet haben, das hätte besser passieren sollen, als ihr Vater noch gearbeitet hat.
Tip: Es gibt in jeder größeren Stadt Läden von Caritas oder anderen gemeinnützigen Hilfsorganisationen, da kann man für kleines Geld was Schönes bekommen, oder über ebay, da hab ich schon so manches schöne Teil ersteigert.
Hoffe geholfen zu haben MfG Richter

eine ersatzbeschaffung wird nicht übernommen. lediglich eine erstausstattung kann übernommen werden, dies ist hier jedoch nicht der Fall.
Im Regelbedarf sind Anteile enthalten, die dafür bestimmt sind und müssen damit angespart werden.

Hallo.
Welche Gesetze es gibt kann ich leider nicht beantworten.
Aber ich empfehle einen schreiftlichen Antrag auf einmalige Behilfe zu stellen. Ich würde eine Kopie eines Kostenvoranschlags beilegen und auch nochmals erwähnen, dass von dem Unterhalt nichts gespart werden kann.
Vielleicht konnte ich etwas helfen.
Gruß pekerma

Hallo,
ich danke Sie für Ihre Antwort. Können Sie bitte erklären was Sie mit „Antrag auf einmalige
Behilfe“ meinen? Wo kann man es beantragen? Beim Jobcenter oder Sozialamt?
Danke.

Hallo Aragorn.h
Mit schriftlichen Antrag meinte ich ein Schreiben was aufgesetzt wird und beim Sozialamt abgegeben wird. In Briefform:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich Leistung für einmalige Beihilfe für…Auflistung der Gegenstände… usw.
Am besten mit zuständiger Bearbeitungsnr. oder Personennr. einreichen. Der zuständige Sachbearbeiter wird darauf antworten müssen. Bevor es Harz 4 gab, war es allgemein üblich dass solche Anträge für Einkommensschwache gewährt wurden.
Bei einer Ablehnung könnte man versuchen es auf Abzahlungsbasis zu bekommen.
Sollten sie keinen Erfolg haben, dann mit dem Ablehnungsschreiben vom Sozialamt das gleicht nochmal beim Job Center versuchen.
Iich hoffe, ich konnte etwas helfen und wünsche viel Erfolg.
Gruß pekerma

Hallo,

Leider ist es tatsaechlich so. Da Ihr Vater schon in einer komplett eingerichteten Wohnung lebt, muss er von der Grusi, dass Geld ansparen.

Sorry.:frowning: