Hallo Sozialrechtsexperten,
wie sieht die Rechtslage bei folgendem theoretischem Sachverhalt aus:
EU-Rentner, 57 Jahre, Rente wegen dauerhafter Erwerbsminderung ca. 600 Euro/Monat, zusätzlich Grundsicherung ca. 150 Euro/Monat, Pflegegeld ca. 200 Euro/Monat.
Der EU-Rentner besitzt als einziges Vermögen ein kleines unbebautes Grundstück, Verkehrswert ca. 3.000 Euro, was aber viele Jahre unverkäuflich blieb. Ein Kaufinteressent macht nun ein Angebot zum Mietkauf: 150 Euro/Monat für 24 Monate, also in Summe 3.6000 Euro. Eigentumsübergang auf den Käufer mit Zahlung der letzten Monatsrate.
Frage: Werden die Mietkaufraten als Einkommen bei der Grundsicherung angerechnet? Wenn ja, würde der EU-Rentner zwei Jahre lang keine Grundsicherung erhalten? Wie sieht es aus, wenn der Kaufpreis auf einmal gezahlt würde?
Danke und viele Grüße,
Ranschke