Grundsicherung u. Einkünfte aus Grundstücksverkauf

Hallo Sozialrechtsexperten,

wie sieht die Rechtslage bei folgendem theoretischem Sachverhalt aus:

EU-Rentner, 57 Jahre, Rente wegen dauerhafter Erwerbsminderung ca. 600 Euro/Monat, zusätzlich Grundsicherung ca. 150 Euro/Monat, Pflegegeld ca. 200 Euro/Monat.

Der EU-Rentner besitzt als einziges Vermögen ein kleines unbebautes Grundstück, Verkehrswert ca. 3.000 Euro, was aber viele Jahre unverkäuflich blieb. Ein Kaufinteressent macht nun ein Angebot zum Mietkauf: 150 Euro/Monat für 24 Monate, also in Summe 3.6000 Euro. Eigentumsübergang auf den Käufer mit Zahlung der letzten Monatsrate.

Frage: Werden die Mietkaufraten als Einkommen bei der Grundsicherung angerechnet? Wenn ja, würde der EU-Rentner zwei Jahre lang keine Grundsicherung erhalten? Wie sieht es aus, wenn der Kaufpreis auf einmal gezahlt würde?

Danke und viele Grüße,

Ranschke

Hallo

falls er Grundsicherung nach SGB II bezieht und das Grundstück bereits beim Antrag als (Schon-) Vermögen berücksichtigt wurde, dann dürfte das normalerweise nicht als Einkommen angerechnet werden, da es sich lediglich um eine Umwandlung des vorhandenen Vermögens handelt (quasi von Sachwert in Geldwert).
http://hartz.info/index.php?topic=25.0

Falls er Grundsicherung nach SGB XII bezieht, gelten möglicherweise andere Werte / Regelungen bzgl. Vermögen. Dazu kann ich aber leider nicht allzu viel sagen.

LG