Jemand bezieht Grundsicherung, 100 % Schwerbehindert, jetzt erbt er und informiert das Amt für Grundsicherung, er benötigt nun keine Grundsicherung mehr, lebt jetzt vom Erbe und versichert sich selbst.
Ist das Amt für Grundsicherung berechtigt nach der Höhe des Erbes zu fragen und muß darauf geantwortet werden?
Gruß I.
Hallo!
er benötigt nun keine Grundsicherung mehr, lebt jetzt vom Erbe und
versichert sich selbst.
Ist das Amt für Grundsicherung berechtigt nach der Höhe des
Erbes zu fragen und muß darauf geantwortet werden?
Nur für den Leistungsbezug relevante Sachverhalte haben das Amt zu interessieren. Wenn jemand keine Leistungen in Anspruch nimmt, mit keinem Leistungsempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und gegenüber keinem Leistungsempfänger unterhaltspflichtig ist, gibt es keinen Anlass, mit dem Grundsicherungsamt zu kommunizieren.
Gesprächsweise geäußerte Informationswünsche sind irrelevant. Sollten Amtsmitarbeiter einen anderen Standpunkt vertreten, werden sie dies per Bescheid samt Rechtsgrundlage mitteilen.
Gruß
Wolfgang
*grübel*
Hallo Wolfgang
Nur für den Leistungsbezug relevante Sachverhalte haben das
Amt zu interessieren.
So weit sind wir einer Meinung.
Wenn jemand keine Leistungen in Anspruch
nimmt, mit keinem Leistungsempfänger in einer
Bedarfsgemeinschaft lebt und gegenüber keinem
Leistungsempfänger unterhaltspflichtig ist, gibt es keinen
Anlass, mit dem Grundsicherungsamt zu kommunizieren.
Das Amt hat mindestens den Anspruch, den Zeitpunkt des Zuflusses nachgewiesen zu bekommen (bzw den Nachweis zu bekommen, daß im Leistungszeitraum kein Geld zufloss), um zu prüfen, ob die Leistungsberechtigung vorher überhaupt noch bestand. Sonst könnte man bei einem dicken Erbe im Januar erst mal ein paar Monate warten, bis man sich abmeldet, zu Unrecht Leistungen beziehen und dann bei Nachfragen darauf verweisen, man sei nicht mehr im Bezug und daher nicht auskunftspflichtig.
Gruß,
LeoLo