liebe Mitglieder:
ein EU-Rentner möchte eine kleine Gruppenmeditation geben und dies in einer Praxis. Wie und wo sollte der praxisinhaber ihn anmelden und bezahlen?
wie und wo sollte er sich anmelden?
wie hoch ist die summe, die er einnehmen darf, ohne das ihm etwas abgezogen wird? Vielen lieben Dank
Der Hinzuverdienst sollte dem EU-Rentner für seinen speziellen Fall mitgeteilt worden sein.
Zitat (ohne Gewähr):
Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.01.2008 (alte / neue Bundesländer)
bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung
in voller Höhe mindestens 857.33 EUR / 753.55 EUR
in Höhe der Hälfte 1043.70 EUR / 917.36 EUR
und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
in voller Höhe 400 EUR / 400 EUR
in Höhe von drei Vierteln 633.68 EUR / 556.97 EUR
in Höhe der Hälfte 857.33 EUR / 753.55 EUR
in eines Viertels 1043.70 EUR / 917.36 EUR.
Ende des Zitats
Am einfachsten ist ein Mini-Job bis 400 EUR, Anmeldung durch den Praxisinhaber bei der Minijobzentrale (Knappschaft).