Grundsicherung und Mini/Nebenjob Gruppenmeditation

liebe Mitglieder:
ein EU-Rentner möchte eine kleine Gruppenmeditation geben und dies in einer Praxis. Wie und wo sollte der praxisinhaber ihn anmelden und bezahlen?
wie und wo sollte er sich anmelden?
wie hoch ist die summe, die er einnehmen darf, ohne das ihm etwas abgezogen wird? Vielen lieben Dank

Der Hinzuverdienst sollte dem EU-Rentner für seinen speziellen Fall mitgeteilt worden sein.

Zitat (ohne Gewähr):

Die Mindesthinzuverdienstgrenzen betragen seit dem 01.01.2008 (alte / neue Bundesländer)

bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

in voller Höhe mindestens 857.33 EUR / 753.55 EUR

in Höhe der Hälfte 1043.70 EUR / 917.36 EUR

und bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung

in voller Höhe 400 EUR / 400 EUR

in Höhe von drei Vierteln 633.68 EUR / 556.97 EUR

in Höhe der Hälfte 857.33 EUR / 753.55 EUR

in eines Viertels 1043.70 EUR / 917.36 EUR.

Ende des Zitats

Am einfachsten ist ein Mini-Job bis 400 EUR, Anmeldung durch den Praxisinhaber bei der Minijobzentrale (Knappschaft).