hallo,
angenommen, ein bezieher von arbeitslosengeld 2 ist seit über
einem jahr psychisch erkrankt. in dieser zeit ist er noch
immer in geringem umfang von zuhause aus einer freiberuflichen
tätigkeit nachgegangen; das erzielte einkommen betrug nie mehr
als 100 euro im monat.
wurde folgedessen nichts angerechnet, an ALG II, richtig ?
nun soll er wegen seiner erkrankung in die grundsicherung
wechseln.
Was für eine Grundsicherung? ALG II ist bereits die Grundsicherung,
geht es hier evtl. um Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderungsrente ??
ist es ihm weiterhin gestattet, der nebentätigkeit
nachzugehen, oder gilt er dann eventuell nicht als „krank
genug“?
Wenn er ALG II ist und bleibt, hat er jede „zumutbare“ Beschäftigung aufzunehmen, um zum Lebensunterhalt mit beizutragen; egal ob 2-€-Job, 400 € oder Teilzeit, Aushilfte, einmalige Beschäftigung etc.
Fraglich ist, was Sie unter der „Grundsicherung“ verstehen??? Selbst Erwerbunfähigkeitsrenter können noch „dazu verdienen“, wobei aber dann hier zwischen max. Arbeitsstunden in der Woche und max. Dazuverdienst, der anrechnungsfrei bleiben sollte, unterschieden werden muss.
Ohne Defination der „Grundsicherung“ kann ich hier nicht näher eingrenzen.
falls er es darf - gelten dann die gleichen
anrechnungssätze wie beim alg2?
lg
maerzhase