Grundsicherung und Sonderzahlung

Hallo,
Mein behinderter Sohn bezieht Grundsicherung.Er hat von
seinem Arbeitgeber,( WfBM )eine Sonderzahlung von 250.-€
erhalten.Sein Vermögen beträgt 1800.-€ Höchstgrenze
2600.-€.Meine Frage:Werden Ihm die 250.-€ von der Grund-
sicherung nun abgezogen,oder muß es bis zur Höchstgrenze
von 2600.-€ dem Grundsicherungsamt nicht gemeldet werden.

Vielen Dank,

Hallo,

wenn ich Sie richtig verstehe, erhält Ihr Sohn Leistungen nach dem SGB XII? Oder erhält er Leistungen nach dem SGB II?

Soweit er Leistungen nach dem SGB XII erhält, kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Im SGB II zählt die Sonderzahlung nicht zum Vermögen, da das Geld während des laufenden Leistungsbezuges zufließt. Es ist somit als Einkommen zu berücksichtigen