Hallo,
Mein behinderter Sohn bezieht Grundsicherung.Er hat von
seinem Arbeitgeber,( WfBM )eine Sonderzahlung von 250.-€
erhalten.Sein Vermögen beträgt 1800.-€ Höchstgrenze
2600.-€.Meine Frage:Werden Ihm die 250.-€ von der Grund-
sicherung nun abgezogen,oder muß es bis zur Höchstgrenze
von 2600.-€ dem Grundsicherungsamt nicht gemeldet werden.
Vielen Dank,