Grundsicherung- Unterhaltspflicht gegenüber Eltern

Ich wohne zur Zeit noch bei meinen Eltern. Vorher habe ich Studiert und dann erstmal ALGII bekommen.

Meine Eltern sind knapp 70 und bekommen seit einigen Jahren die Sozialhilfe / Grundsicherung (auf den Bescheid steht sozialhilfe).

Da ich ja noch zuhause gewohnt habe, hat das Sozialamt bisher die Kosten zur Unterkunft durch 3 geteilt (meine Eltern und ich) und ich musste immer 1/3 dazuzahlen, bwz. wurde es von der Sozialhilfe automatisch abgezogen.

Nun zu meinem Problem: Man muss ja alle halbe Jahre einen Bescheid über die Bewohner im Haushalt und ihr Einkommen ausfüllen.

Bis jetzt war das nie ein Problem, da ich ja immer nur ca. 500 bis 600€ im Schnitt verdient habe.

Aber jetzt verdiene ich ca. 1700€ Netto und wollte eigentlich noch ein par Monate Zuhause wohnen, um mir was für die Möbel und die restliche Wohnungseinrichtung zusammenzusparen.

Bis jetzt Waren ein Drittel der Unterkunftskosten Ca. 200€, die das Sozialamt abgezogen hat und die ich beisteuern musste.

1)Heisst das, wir haben eine Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft und werden zusammen veranlangt?

  1. Wird jetzt mein gesamtes Einkommen angerechnet und wird die Sozialhilfe für meine Eltern gestrichen? Sie haben vorher ca. 800€ bekommen, da mein Anteil für die Wohnung abgezogen wurde und da sie eine kleine Rente haben. Mit meinen 1700 liege ich also weit über der Sozialhilfe die sie bekommen haben. Kann das Sozialamt jetzt einfach sagen die Zahlen gar nichts mehr, weil ich ja genug habe um meine Eltern durchzubringen? Bin ich also auf Lebenszeit dazu verdammt auf Sozialhilfenivou zu leben, weil ich jetzt meine Eltern finanzieren muss? (Ich bin übrigens 31)

3)Oder läuft jetzt alles weiter wie bisher und das Sozialamt sieht es so, dass ich mein Drittel der Unterkunftskosten trage und damit ist alle in Ordnung?

  1. Spielt es eine Rolle, dass ich mit meinen Eltern (noch) in einer Gemeinsamen Wohnung wohne, bzw. wäre es anders, wenn ich sofort ausziehe?
    Vielen Dank schonmal für eure Antworten

hallihallo.

soweit mir bekannt ist werdet ihr als bedarfsgemeindschaft berechnet. für deine eltern und für dich wäre es schon besser wenn du dir ne eigene wohnung suchst. leider ist der staat nicht wirklich korekt. gruß yvi

hallo,
es gibt hier bestimmt Experten auf diesem Gebiet. Solange du bei deinen Eltern wohnst,wird dein Lohn mit angerechnet,da ihr eine Bedarfsgemeinschaft habt.

lisa

haben Sie eine Mail Adresse, damit ich nicht hier drüber schreiben muss?
Gruss
Agnes

sorry, aber da kenn ich mich auch nicht mit aus…
alles gute

Meiner Meinung nach ist die Wohnung deinen Eltern (Mietvertrag).Du müßtest weiter deinen Anteil zahlen.Zählst sozusagen als Untermieter.

Hallo

es sieht noch ganz anders aus. Du bist deinen Eltern gegenueber unterhaltspflichtig.

Dabei hast du einen Mindestbedarf von 1500 EUR. Wohnst du mit deinen Eltern zusammen kann dir bzw. deinen Eltern ein Wohnvorteil angerechnet werden. Wohnst du in einer eigenen Wohnung bleiben die vollen 1500 EUR.

Die Differenz zu deinem anrechenbaren Nettoeinkommen wird deinen Eltern angerechnet.

Du musst also dafuer sorgen, das du dich arm rechnest.

Moeglichkeiten:

Werbungskosten (Fahrten Whg-Arbeitsstaette)
Private Altersvorsorge

Auf keinen Fall ungeprueft den Berechnungen vom Amt glauben, die sind hauefig faslch bzw. zu deinem Nachteil.

Eventuell muesst ihr euch einen Fachanwalt nehmen, wenn es kompliziert wird.

Gruss

Hallo,

über Hartz IV bzw. Grundsicherung weiß ich nur wenig Bescheid. Mir ist aber bekannt, dass Kinder ab einem gewissen Alter (25??) nicht zur Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden.

Gruß

ihr zählt als bedarfsgemeinschaft und mit diesem verdienst gibt es auf jeden fall weniger sozialhilfe wenn überhaupt noch etwas, du bist also sozusagen für deine eltern verantwortlich.