ich habe da eine Frage. Angenommen die Eltern erhalten aufgrund niedriger Rente und fehlendem Vermögen Grundsicherungsleistungen.
Die Tochter liegt unter der Verdienstgrenze von 100.000 Euro und wird so nicht zur Unterhaltsleistung herangezogen. Sie leistet aber trotzdem hin und wieder Geldbeträge als Unterstützung für Anschaffungen etc.
Steuerlich gesehen kann die Tochter diese Unterhaltsleistungen steuerlich geltend machen - da die Eltern bedürftig sind.
Die Frage ist jedoch, wären damit die Grunsicherungsleistungen an die Eltern in Gefahr?
Vielen Dank. Aber ich dachte, dass Sozialhilfe (= 82 SGB XII) und Grundsicherung sowohl von der Leistung als auch von den Voraussetzungen her unterschiedlich sind …
Hallo Cat
Ich habe ein änliches Problem. Ich bin auch Rentner und beziehe ergänzende Grundsicherung. Im Dez. vergangenen Jahres stand wegen TÜV eine größere Rep. meines PKW’s an. Für diese erfordeliche Rep. hat mir mein Bruder einen Geldbetrag geliehen und auf dem Überweisungsträger eindeutig „Leihgabe für Autorep.“ vermerkt. Nun bewertet das Job-Center diese Überweisung als Einkommen, das ich den Behörden verschwiegen hätte. Wohlgemerkt, mein Bruder hat mir das Geld nicht geschenkt, sondern nur geliehen.
Ebenso verhält es sich mit einem Weihnachtsgeschenk (200 Euro) das mir meine Tochter gegeben hat und das ich zur Deckung meines Kontos verwendet habe. Auch dieses Geld wird von der Behörde als Einnahmen verbucht. Ich bin z.Z. dabei, dagegen anzukämpfen, denn es handelt sich nicht um Einkommen, sondern um ein einmaliges Geschenk eines Verwandten 1. Grades.
Hi,
die Tochter ist nicht verpflichtet, Unterhalt zu zahlen, wenn ihr Einkommen unter 100.000 EUR liegt, aber wenn sie es dennoch tut und steuerlich absetzen will, muss es auch angegeben werden und wird dann - zu Recht - als Einkommen angegeben. Wenn die Tochter den Eltern das Geld bar auf die Hand gibt, so dass es niemand nachprüfen kann, dann sollte sie es nicht steuerlich absetzen…