Grundsicherung vor Erreichen der Altersrente, bei 100% Schwerbehinderung+100% Erwerbsunfähig

ein mann, alter 62, hat die letzten 16 Jahre als selbständiger mehr schlecht als recht verdient.
Er hat keine private rentenversicherung abgeschlossen. die ehefrau war einzige angestellte, geringfügige Basis. jetzt hat er 2 Schlaganfälle in 3 monaten. Folge: 100% Behinderung.100% Erwerbsunfähig, Rollstuhl, merkzeiche a und aG, Pflegestufe 3. seine frau pflegt ihn ganztags und allein. Sie bewohnen ein kleines altes eigenes haus auf dem land (Pampa), keine Kredite, fahren ein Auto (restwert 10000€) und besitzen zusammen 10000€ auf dem sparbuch.

die frau bekommt vom AA kein geld, weil 100 abgemeldet. die beiden leben von 700€ pflegegeld. und nur noch für 2 Monate von 1000€ Krankengeld aus privater Krankenkasse. Die priv. krankenkasse verlangt sogar immer noch beiträge von 180€/Monat. Im Januar bekommt er die 1000€ nicht mehr. von was sollen die leben?

Meine Frage: steht dem Paar grundsicherung oder eine andere leistung (hartz4, wohngeld, heizzuschüsse usw. zu und wo kann man die beantragen?

Hallo!

Lies mal hier rein , da sollten sich alle Fragen klären. http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Rechtsratgeber/merk…

MfG
duck313

Scheint wohl der Supergau zu sein…

ALG2 kann jeder beantragen und es wird gewährt oder halt nicht.
Dazu muss man aber „arbeitsfähig“ sein, auch wenn es nur für ein paar Stunden wäre.

Google mal nach „alg2 foren“ und frag dort mal nach, denn hier wird dies was die Antragstellung und Hilfe betrifft (gerade wegen Selbständigkeit und Behinderung), ggf. nicht eindeutig geklärt werden können.

VG