Grundsicherung wurde abgelehnt wegen bedarfgemeinschaft , eu-rente liegt vor (602 €),überhang,,,

in einer bedarfsgemeinschaft wurde eine grundsicherung abgelehnt , erwerbsunfähigkeitsrente 602 euro ,mietanteil und heizkostenanteil zusammen 245 €,grundsicherungsbedarf 345 € ,  man schreibt gesamtbedarf 591,19 e , also würde ein Überhang entstehen von 11,38, ist das ok oder könnte derjenige wenigstens wohngeld beantragen?

Hallo,
Wohngeld beantragen kann man eigentlich immer. Wenn einem nichts zusteht, 
bekommt man halt eine Ablehnung - aber fragen kostet bekanntlich nichts.
Ich würde mal einen Wohngeldrechner zu Rate ziehen. Die sind aber nicht immer so zuverlässig. 

http://wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/cal…

Danke…