Grundsicherungsamt Nachzahlung der Heizungskosten

Hallo

ich beziehe Rente und bekomme angleichung von Grundsicherungsamt übernehmen das Grundsicherungsamt meine Nachzahlung in Höhe von 372,94 die nachzahlung habe ich nicht erwartet.muss wissen ob das grundsicherungamt das übernehmen tut.ich danke ihnen

Hallo , es tut mir leid aber in solchen finanziellen Sachen kenne ich mich absolut nicht aus

Hallo

ich beziehe Rente und bekomme angleichung von
Grundsicherungsamt übernehmen das Grundsicherungsamt meine
Nachzahlung in Höhe von 372,94 die nachzahlung habe ich nicht
erwartet.muss wissen ob das grundsicherungamt das übernehmen
tut.ich danke ihnen

Hallo
Das sind Rechts- und keine technischen Fragen. Da kennt sich ein Anwalt besser aus
Gruss
Christian

Hallo,

sorry, das ist nicht mein Gebiet- keine Ahnung.

netten Gruss, Haag

Sorry - ist nicht mein Fachgebiet

Hallo Herr Kersten,

einfach ein Schreiben formlos mit Rechnung einreichen, es kommt häufig auf den Berater an …

Hier ein Text aus dem Internet:

Nebenkostenabrechnung / Nachzahlung
Die Übernahme der Kosten einer Nachzahlung auf die geleisteten Vorauszahlungen der Mietnebenkosten kann beim zuständigen Träger beantragt werden.

Die Übernahme erfolgt im Rahmen der Angemessenheit der Kosten. Darüber hinaus ist ausnahmsweise eine Übernahme, gegebenenfalls auch als Darlehn, möglich.

Weiter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…

Gruß Frank

Sorry, ist nicht mein Gebiet

Hallo,diese Frage kann ich leider nicht beantworten,ich bin Heizungsfachmann-nicht Rechtsanwalt

Da bin ich leider überfragt. Zu technische Dingen kann ich Antworten geben, hier geht es aber ins Sozialrecht.

HAllo,

kann ich nicht beantworten, denke den Kollegen wird es ähnlich gehen da dies eigentlich kein Heizungsthema ist sondern eher im Bereich „Recht“ anzusiedeln ist. Wenn die Heizung kaputt ist, dann helfen wir gerne :wink:

Hallo

Das ist leider eine Frage die ich als Installateur und Heizungsbauer nicht beantworten kann.
Ich würde mich an das Amt selber wenden um diese Frage zu klären.

MfG
Nelsont

k.a

Hallo!
Da ich aus Österreich bin kenne ich mich bei den Deutschen Gestzen nicht aus. Informiere dich bitte bei dem zuständigen Magristat.

Legen Sie die Abrechnung dem Sozialamt vor!

Hallo,
weis ich n icht, am besten auf dem Amt nachfragen.
Grüsse

ich bin heizungsbauer nicht anwalt

Hi !
Vermutlich JA !
RD