Grundsicherungsempf. kommt pltz. ins Heim,Miete?

Ich habe eine Frage und zwar,

ein Grundsicherungsempfänger kommt unerwartet plötzlich ins Heim.
Bei dem Mietvertrag seiner Wohnung ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Seine Kündigung wird eingereicht.

Wer übernimmt dann die noch 3 Monate andauernde Miete?
Das Landratsamt oder die Regierung vom OB?

Ich habe schon im §29 SGB XII nachgelesen, kann dort aber keine Eindeutige Antwort raus lesen.

Hallo,
hierzu kann ich leider keine Antwort geben.
Sorry
MfG
Martin Bobrowski