Ich habe eine Frage und zwar,
ein Grundsicherungsempfänger kommt unerwartet plötzlich ins Heim.
Bei dem Mietvertrag seiner Wohnung ist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Seine Kündigung wird eingereicht.
Wer übernimmt dann die noch 3 Monate andauernde Miete?
Das Landratsamt oder die Regierung vom OB?
Ich habe schon im §29 SGB XII nachgelesen, kann dort aber keine Eindeutige Antwort raus lesen.