Die Erschließung gem.BauGB definiert eine Anbindung eines Grundstückes an das öffentliche Straßen und Versorgungsnetz ( Strom,Gas, Wasser, Abwasser,Telefon ect.) I.d.R. Liegen die Versorgungsleitung bis zur Grundstücksgrenze.
Die Teilerschließung sagt nur aus, dass noch nicht alle notwendigen Maßnahmen zum „Anschluß“ vorliegen, bzw. durchgeführt wurden. Den Grad kann man nicht anteilig definieren. Teilerschlossen kann sein: Strom liegt, Gas nicht. Oder Abwasser/ Wasser liegt, aber kein Strom. Alle Kombinationen sind möglich.
Eine Vollerschließung kann wenige 100 € kosten, aber auch einige 10.000 €. Hier kommt es auf die Lage und die baulich vorhandene Infrastruktur an. (überleg mal was es kostet, ein Grundstück mit Versorgungsleitungen auszurüsten, wenn das nächste Bewohnte Haus 2 Km o. mehr weg ist)
Grüße
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Was ist genau mit den einzelnen Begriffen gemeint und was
kostet eine Vollerschliessung?
Das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, wir haben pro m2 ca. 50,-- € Erschließungskosten bezahlt, in einer ca. 20 km entfernten Gemeinde werden Grundstücke vollerschlossen für 35,-- €/m2 verkauft.
Zusatzfrage bitte,
wenn ein Grundstück keinen Gasanschluss und keinen Fernwärmeanschluss hat, ist es dann nur Teilerschlossen?
Oder ist das eher so zu sehen, wie mit schlüsselfertig, wo jeder Anbieter seine eigene Definition hat?