Grundsteuer

Hallo,
um die Grundsteuer auf den Mieter umzulegen, ist da folgende Klausel im Mietvertrag ausreichend?

„Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d.
Betriebskostenverordnung.“

In den meisten Beispielen, die ich gefunden ahbe, wird explizit auf einen § der Verordnung Bezug genommen. Ist das zwingend notwendig?

gruß,
Max

Wenn auf einen einzelnen § verweise, dann gilt dieser. Wenn ich auf das Gesetzeswerk verweise, ist der einzelne § normalerweise darin enthalten und meiner Meinung als ianal natürlich auch gültig.

vnA