Hallo,
um die Grundsteuer auf den Mieter umzulegen, ist da folgende Klausel im Mietvertrag ausreichend?
„Neben der Miete trägt der Mieter die Betriebskosten i.S.d.
Betriebskostenverordnung.“
In den meisten Beispielen, die ich gefunden ahbe, wird explizit auf einen § der Verordnung Bezug genommen. Ist das zwingend notwendig?
gruß,
Max