Hallo,
was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer? Der Kaufpreis? Die qm? Wenn Letzteres wird dann zwischen Wohnraum und unbebaute Fläche differenziert?
Vielen Dank und viele Grüße
Hallo,
was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer? Der Kaufpreis? Die qm? Wenn Letzteres wird dann zwischen Wohnraum und unbebaute Fläche differenziert?
Vielen Dank und viele Grüße
Moin,
was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer?
guckst Du http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer_(Deutschlan…
Gandalf
Hallo,
ja, da habe ich auch schon nachgeschaut - und ich kapier’s nicht.
Wenn es nun ein Wohnhaus ist, sagen wir mal mit 200 qm Wohnfläche und dieses Haus steht auf einem Grundstück (weder bebaubar, noch Agrarland) - also Garten (gilt das als „Landwirtschaft“?) und dieses Grundstück hat eine Fläche von 2000 qm - wird dann die Fläche so besteuert wie die Wohnfläche des Hauses?
Viele Grüße
Hallo,
frag doch einmal bei der Stadt nach bzw. schaue in den Grundsteuerbescheid. Die Stadt kann ihn dir auch erläutertn, wenn er nicht verständlich ist.
Grüße
Thomas
was ist eigentlich die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer?
Der Einheitswert und der Hebesatz
Im Einheitswert finden Bauqualitaet, Groesse und Lage Beruecksichtigung
Servus,
der Einheitswert von bebauten Grundstücken wird gem. §§ 78 - 82 BewG ermittelt. Es handelt sich um ein vereinfachtes Ertragswertverfahren, die Jahresrohmiete wird mit Vervielfältigern multipliziert, die sich nach dem Baujahr des Gebäudes richten. Korrekturen des so ermittelten Wertes mit Abrechnungen im Einzelfall sind möglich.
Im gegebenen Fall wird das sehr große Gartengrundstück dadurch berücksichtigt, dass für ein Gebäude, das einen solchen Garten hat, eine höhere Miete bezahlt wird, als für ein vergleichbares Objekt ohne Garten.
Hier der Einstieg zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__78.html - weiter gehts über den Link „nichtamtliches Inhaltsverzeichnis“.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Servus,
die Stadt hat mit der Feststellung des Einheitswertes überhaupt nichts am Hut.
Die Einheitsbewertung ist ein Spezialgebiet, nach dem ich auch keinen Mitarbeiter des Finanzamtes fragen möchte, der auf der USt-Stelle sitzt und das BewG das letzte Mal anlässlich der letzten Laufbahnprüfung in der Hand hatte.
Besonders scharmant ist die Einheitsbewertung bei LuF Vermögen, aber das spielt hier zum Glück keine Rolle.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo,
und da wären wir bei der von mit o.g. Sozialcharta - eben eine Miete im homöopathischen Bereich.
Viele Grüße
Servus,
lies mal § 79 Abs 2 BewG. Da steht, unter welchen Umständen die tatsächliche Jahresrohmiete durch die ortsübliche Jahresrohmiete ersetzt wird. Zum Thema Ermäßigung und Erhöhung des Einheitswertes vgl. außerdem § 82 BewG.
Zur Frage von Fortschreibungen des Einheitswertes § 22 BewG. Wenn ein Einheitswert festgestellt worden ist, ist der erstmal so, wie er ist, falls er nicht fehlerhaft ist oder ein Grund zur Fortschreibung gegeben ist.
Für den Schritt vom Einheitswert zur letztlich zu bezahlenden Grundsteuer kann bei sehr niedrigen Mieten eventuell § 33 GrStG interessant sein:
http://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__33.html
Schöne Grüße
Dä Blumepeder