Hallo Harry,
wer wird grundsteuerplichtig?
Ein Eigentümer (nicht im Grundbuch eingetragen)
oder ein Besitzer.
Normalerweise der Eigentümer; aber ich erinnere mich da an so etwas wie eine Ausnahmeregelung (damit der Fiskus zu seinem Geld kommt).
Hitergrund:
Ein Erbe in einer Erbengemeinschaft erhällt einen
Grundsteuerbescheid.
IMHO haftet jeder aus der Erbengemeinschaft gesamtschuldnerisch gegenüber dem Finanzamt.
„Gesamtschuldnerisch“ heisst, dass der Gläubiger die vollständige Forderung von jedem Einzelnen einer Gemeinschaft, GbR usw. verlangen kann; Hintergrund: der Gläubiger soll in jedem Falle zu seinem Geld kommen können. Wurde die Forderung, von wem auch immer, beglichen, sind alle schuldfrei gegenüber dem Gläubiger. Ggf müssen sie dann im Innenverhältnis klären, wer was oder welchen Anteil zu bezahlen hat.
Er ist aber noch garnicht im Grundbuch eingetragen, weil er
noch einen Prozess über ein im Grundbuch eingetragenes
Nutzungsrecht führt.
Exakte Auskunft müsste – abgesehen von RA/Notar – sowohl bei dem Finanzamt als auch beim Nachlassgericht zu erfahren sein!
Andererseits: wenn „Besagte Person“ Erbe/Miterbe geworden ist, spielt es keine Rolle, ob er bereits im Grundbuch eingetragen ist – die amtliche Eintragung selbst kann einige Wochen dauern.
Ist dieser Erbe ein Grundschuldner, wenn der andere Erbe auf
sein Erbteil verzichtet hat?
Hä? Die Frage verstehe ich jetzt nicht.
Wenn der Erbe auf seinen Erbteil (rechtzeitig vor Eröffnung des Nachlasses!) verzichtet hat, fällt er damit automatisch aus der Erbengemeinschaft. – Allerdings gibt es gesetzl. Bestimmungen, wie ein solcher Verzicht erklärt bzw. vollzogen werden muss, sei es z.B. durch eidesstattliche Erklärung beim Nachlassgericht.
Vielen Dank
harry
Also grundsätzlich mal: Gericht/FA fragen; die helfen gerne weiter, wenn man sie nicht gerade blöde anspricht.
CU DannyFox64