Grundsteuer

Hallo zusammen!

Ein (ex)Mieter bekommt nach über einem Jahr eine Schlussabrechnung der Betriebskosten. Dort ist neben den üblichen Heiz- und Wasserkosten auch die Entrichtung der Grundsteuer gefordert. Diese beträgt ca zwei drittel des Gesamtbetrages.
Die Frage ist, muß er diese Grundsteuer zahlen? Im Mietvertrag steht nichts davon. Kann der Vermieter die Grundsteuer auf den Mieter abwälzen? Muss nicht der Eigentümer diese Steuer zahlen?
Der (ex)Mieter ist nicht bereit, zu zahlen. Hat er eine Chance?
Vielen Dank im voraus
gruß
Sebastian

Auch hallo.

Ein (ex)Mieter bekommt nach über einem Jahr eine
Schlussabrechnung der Betriebskosten.

…wenn diese Abrechnung mal nicht schon zu spät kommt.

Dort ist neben den
üblichen Heiz- und Wasserkosten auch die Entrichtung der
Grundsteuer gefordert. Diese beträgt ca zwei drittel des
Gesamtbetrages.
Die Frage ist, muß er diese Grundsteuer zahlen?

Dazu siehe http://www.anwalt.de/news/news_item.php?article_id=62 -> „… In vollem Umfang zu tragen hat der Mieter dagegen die Grundsteuer. …“

HTH
mfg M.L.

Anmerkung
Hallo,

Dort ist neben den
üblichen Heiz- und Wasserkosten auch die Entrichtung der
Grundsteuer gefordert. Diese beträgt ca zwei drittel des
Gesamtbetrages.

Das glaube ich nicht. Nicht mal in New York ist die Grundsteuer doppelt so hoch wie Heiz- und Wasserkosten zusammen.
Du meinst sicher den Nachzahlbetrag?
Gruß
loderunner

Hallo Sebastian,

die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Kosten. D.h., der VM ist berechtigt diese auf die Mieter umzulegen. Er KANN darüber abrechnen, MUSS es allerdings nicht. Ob die Grundsteuer in deinem konkreten Fall zu bezahlen ist, hängt von der konkreten Ausgestalltung des Mietvertrags ab.
Eine nicht wörtliche Erwähnung im MV kann dafür sprechen, dass sie in diesem Fall nicht umlagefähig ist, muß es aber nicht.
Man müßte sich halt mal den MV durchlesen.
Eventuell sollte der Mieter sich daher mal mit einem Mieterverein beraten.

Grüße,
Dietmar

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