Grundsteuer absetzbar bei Einkommensteuer?

Hallo,

kann mir bitte jemand die Frage beantworten?
Oder kann man generell sagen, welche Versicherungen und Dienstleistungen bei einem EIgenheim absetzbar sind?

Danke!

Hallo,

kann mir bitte jemand die Frage beantworten?
Oder kann man generell sagen, welche Versicherungen und Dienstleistungen bei einem EIgenheim absetzbar sind?

Nö, bei Immobilien kann wohl genrell gesagt werden, dass besser keine generellen Aussagen zur steuerlichen Behandlung gemacht werden. Es kommt oft auf die konkreten Umstände an. Das fängt schon bei der Definition Eigenheim an. Soll das bedeuten, dass es sich im Eigentum befindet und selbst bewohnte ist oder gehört es einem nur und es ist vermietet? Ist das selbstbewohnte Eigenheim Hauptwohnsitz oder berufsbedingter zweiter Haushalt?

Grüße

Sorry, es geht um ein selbstbewohntes Eigenheim ohne Vermietung und nur eine Wohneinheit.

Hallo,

zur Zeit gibt es keine Möglichkeit ein eigengenutzes Eigenheim steuerlich insoweit „abzusetzen“. Sachversicherungen werden insgesamt nicht anerkannt, nur Haftpflicht-.
Einzige Möglichkeit sind „Arbeiten“ am Eigenheim über die „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Dazu zählen aber keine Herstellungskosten eines Hauses sondern Dinge wie Reinigung, Wäsche bügeln, Küche montieren lassen, Waschmaschine (im Haus !) reparieren lassen, Rasen mähen …
Bedingung: die Dienstleistung muss im / am Haus passieren (also nix „Waschmaschine in der Werkstatt repariert“) und es mus eine Rechnung vorliegen (also nix „Barzahlung“).

LG

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Hallo,

zur Zeit gibt es keine Möglichkeit ein eigengenutzes Eigenheim steuerlich insoweit „abzusetzen“. Sachversicherungen werden insgesamt nicht anerkannt, nur Haftpflicht-.
Einzige Möglichkeit sind „Arbeiten“ am Eigenheim über die „haushaltsnahen Dienstleistungen“. Dazu zählen aber keine Herstellungskosten eines Hauses sondern Dinge wie Reinigung, Wäsche bügeln, Küche montieren lassen, Waschmaschine (im Haus !) reparieren lassen, Rasen mähen …
Bedingung: die Dienstleistung muss im / am Haus passieren (also nix „Waschmaschine in der Werkstatt repariert“) und es mus eine Rechnung vorliegen (also nix „Barzahlung“).

Genau, Überweisung oder Kartenzahlung. Außerdem muss die Rechnung ggf. zwischen Material- und Lohnkosten unterscheiden, da nur letztere abzugsfähig sind.
Neben den haushaltsnahen Dienstleistungen sind auch noch mal diverse Handwerkerleistungen absetzbar. Gelegentlich wird übersehen, dass dies zwei Möglichkeiten sind. Etwas ausführlicher/verständlicher wird das im Anwendungsschreiben des BMF dargestellt: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Dow…
Daneben wären auch noch außergewöhnliche Belastungen denkbar, aber wie der Name schon sagt, gehte s da um nichts Generelles.

Grüße

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