Grundsteuer auf selbstgenutztes Eigentum

Hallo Allerseits,

ist es richtig, dass man gegen einen Grundsteuerbescheid auf selbstgenutztes Eigentum (ETW) Einpruch einlegen soll/kann oder ggf. wann kann dieser Einspruch erfolgreich sein?

Danke für Eure Antworten!

Hallo

Grundsteuer ist zu zahlen.
Wenn man aber meint, dass die Höhe nicht stimmt, kann man Einspruch einlegen.

Gruß

Hi Eckehart,

da war mal was mit einer Verfassungsklage, mir ist aber nicht mehr gewärtig, ob die noch hängt oder schon entschieden ist. Grab mal im Archiv nach.

Gruß Ralf

da war mal was mit einer Verfassungsklage, mir ist aber nicht
mehr gewärtig, ob die noch hängt oder schon entschieden ist.

Verfassungsbeschwerde ist abgewiesen worden, ohne Begründung, Beschluss vom 21 Juni 2006, AZ: 1 BvR 1644/05

Wie ist das eigentlich wenn man eine ETW hat.
Muss man da jährlich Grundsteuer zahlen??
Sind grade in der Planung eine zu kaufen.

Gruß Patrick

Wie ist das eigentlich wenn man eine ETW hat.
Muss man da jährlich Grundsteuer zahlen??
Sind grade in der Planung eine zu kaufen.

Gruß Patrick

Hallo

in Hessen 4 x pro Jahr Abschlag.

Gruß

Wie hoch ist dieser Abschlag und wonach richtet er sich??

Gruß Patrick

Wie hoch ist dieser Abschlag und wonach richtet er sich??

Gruß Patrick

Wird u.a von der Kommune festgelegt und ist abhängig von
Wert der Wohnung
Lage der Wohnung,
Nutzung der Wohnung.
Genaueres und ein Rechenbeispiel findest du

http://de.wikipedia.org/wiki/Grundsteuer_(Deutschland)
gruß n.

Hi Patrick,

der Abschlag ist genau ein Viertel der jährlichen Grundsteuer. Wie hoch die Grundsteuer ist, teilt Dir das Finanzamt mit. Die Gemeinde legt einen Einheitswert fest, der die Ertragschancen der Immobilie spiegelt, und einen Hebesatz, mit dem die Gemeinde einerseits die Bürger zu schröpfen versucht, andererseits die Immobilieninteressenten nicht verschrecken darf. Aus den beiden Größen errechnet sich die Grundsteuer.

Gruß Ralf