Grundsteuer b im mietvertrag

MUSS MAN ALS MIETER DIE GRUNDSTEUER B ZUM JAHRESBEGINN NOCHMAL GANZ BEZAHLEN,WENN ES SCHON IN DEN NEBENKOSTEN MITGEFÜHRT WIRD?

Hallo!

MUSS MAN ALS MIETER DIE GRUNDSTEUER B ZUM JAHRESBEGINN NOCHMAL
GANZ BEZAHLEN,WENN ES SCHON IN DEN NEBENKOSTEN MITGEFÜHRT
WIRD?

Natürlich nicht. Die Grundsteuer muß vom Mieter überhaupt nur bezahlt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde und dann nur in der tatsächlich anfallenden Höhe als Teil der monatlich mit der Miete zu zahlenden Nebenkosten.

Übrigens: Deine Shift-Taste klemmt.

Gruß
Wolfgang