Grundsteuer b

Hallo,
ich habe eine frage zur einer Garage für die Miete bezahlt wird (seit ca 20 Jahren)
der vermieter verlangt jetzt für das jahr 2010 rückwirkend die grundsteuer b. und das ganze auch im voraus für das kommende jahr.
meine frage hierzu: kann der betrag einfach so verlangt ( bzw umgelegt werden) werden vom vermieter? vertraglich ist im mietvertrag nichts darüber festgehalten.

für eure antworten bedanke ich mich schon im voraus und wünsch einen guten rutsch und ein schönes neues jahr…

Lieber Anfrager,
wenn im Mietvertrag keine Nebenkosten veeinbart sind, brauchen Sie auch keine bezahlen.
Tel. Rückfragen unter 08053/209094
Beste Grüße