Hallo, ich habe einen alten DDR-Mietvertrag vom Juni 1990.
Nun habe ich gehört, dass bei diesen Veträgen die Grundsteuer in der BK-Abrechnung nicht umlagefähig ist. Bisher wurde jedes Jahr die Grundsteuer abgerechnet, im Mietvertrag steht aber nichts darüber. Kann ich mein Geld zurückverlangen?
Des weiteren soll ich für eine Sperrmüllentsorgung in meinem Nachbarhaus mitbezahlen. Wer kennt sich aus ?
Vielen Dank im voraus.
Hallo Klient 1,
leider kann ich zu DDR Verträgen keine Antwort geben.
Ich hoffe es kann Dir jemand anders helfen, solltest dich aber troztem bei einem Anwalt erkundigen, bei euch gibt es bestimmt auch eine kostenlose Beratung.
viel Glück
goldy1602
In den alten DDR-Mietverträgen stand gar nichts über Betriebskosten, weder über Grundsteuer, noch über andere. So was gab es dort nicht. In den meisten Fällen wurden jedoch später die Mietverträge aufgrund einer Erklärung nach der Betriebskostenumlageverordnung so geändert, dass die üblichen Betriebskosten, also auch die Grundsteuer, gezahlt werden müssen. Ich vermute, dass das bei dir nicht anders war.
Selbst wenn nicht, kannst du die gezahlten Kosten m.E. nicht zurückfordern. Wer 20 Jahre lang anstandslos Grundsteuer bezahlt, kann nicht im 21. Jahr mit dem Argument kommen, er sei dazu gar nicht verpflichtet. Hier muss man von einer stillschweigenden Vertragsänderung ausgehen. Das ist dir dann doch etwas zu spät aufgefallen.
Sperrmüllentsorgung aus dem Nachbarhaus mußt du nicht mitbezahlen.
Vielen Dank für Deine Antwort;
ich habe meine Unterlagen durchgeschaut, aber keine zusätzliche Erklärung gefunden. Wurde die Betriebskostenumlageverordnung automatisch mit dem Einigungsvertrag Bestandteil der alten Mietverträge ? Und warum sollte ich jetzt immer bezahlen müssen, Betriebskosten ändern sich doch ständig und sind keine stillschweigende Änderung bzw. Anerkennung. mfg
Ohne ausdrückliche Erklärung wurden die Betriebskosten nicht Teil der alten DDR-Mietverträge.
Sicher, Betriebskosten ändern sich ständig. In der Regel steigen sie. Aber hier geht es doch nicht um die Frage, ob du mehr oder weniger bezahlen mußt, sondern darum, ob du überhaupt bezahlen mußt. Da mußt du schon eine Antwort auf die Frage haben, warum du 20 Jahre lang anstandslos bezahlt hast und nun auf einmal nicht mehr willst. Das kann man eigentlich nur so interpretieren, dass du die Verpflichtung dem Grunde nach nicht in Zweifel ziehst.
Natürlich zweifle ich an der Verpflichtung zu zahlen, da die Grundsteuer grundsätzlich beim Hauseigentümer liegt. Mit den Jahren wird man immer etwas schlauer, man beschäftigt sich plötzlich mit Dingen, die man eigentlich nicht für Beachtenswert hielt - was bei BK natürlich grundsätzlich falsch ist.
Wenn ich jahrelang mit der Bahn zur Arbeit fahre, mir dann aber jemand erzählt, dass der Bus schneller ist, werde ich auch nicht aus Gewohnheit weiter mit der Bahn fahren.
Für mich stellt sich immer noch die Frage, muss ich nun bezahlen oder nicht ?
Beim 8,1 fachen Hebungssatz sind das schon ein paar Euronen ! mfg
Alle Betriebskosten liegen grundsätzlich beim Eigentümer, nicht nur die Grundsteuer. Daher muss es auch immer eine ausdrückliche Umlagevereinbarung geben. Gibt es die nicht, kann nichts umgelegt werden. Bei den alten DDR-Verträgen gab es diese Vereinbarung nicht. Daher konnte sie durch die Erklärung nach der BetrKUmLV ersetzt werden. Hast du die nicht bekommen, mußt du nicht zahlen, weder Grundsteuer, noch andere Betriebskosten. Deine Miete ist dann eine All-Inclusive-Miete einschl. Strom, Heizung, Wasser, Müll, Grundsetuer, etc. etc… Das ist sicher.
Einer Rückforderung könnte allerdings dein jahrelanges Schweigen in dieser Sache entgegenstehen. Dein Bahnbeispiel hinkt, da du ja nun auch nicht von der Bahn die Fahrpreise der letzten Jahr zurückfordern würdest.
Hallo, die GS gehört grundsätzlich zu den umlagefähigen Kosten, sofern sie explizit im Mietvertrag inkl. des Umlagemassstabes aufgeführt ist. Wenn nicht = keine Zahlungsverpflichtung. Ob es eine Sonderregelung mit DDR Verträgen gibt, ist mir nicht bekannt.
Sperrmüll: kommt auf die kommunale Regelung an, so z.B. ob Sperrmüll in den allgem. Müllgebühren enthalten ist oder nicht…
MfG
Woitila