Grundsteuer bei Eigentümerwechsel

Hausverkauf im Mai 2015. Grundbucheintrag (Eigentümerwechsel) im November 2016(!) getätigt. Die Zurechnungsfortschreibung wurde vom Finanzamt im Dezember 2016 erledigt und auf den 27.1.2016 vorverlegt.
Grundsteuer wurde für 2015 und für das gesamte Jahr 2016 gezahlt und auch für 2017 wird Grundsteuer von der Stadtverwaltung verlangt.
Ab wann muss der neue Eigentümer Grundsteuer zahlen und kann die zuviel bezahlte Grundsteuer von der Stadtverwaltung zurückverlangt werden?

Hallo,
wer die Grundsteuer zahlen muss, sollte im Kaufvertrag festgelegt sein. Diese Info an die Stadtverwaltung geben, damit sie an der richtigen Quelle fordern, waere mein Rat. Gut wenn man mit dem richtigen Ansprechpartner dazu telefonieren kann, oder hingehen.
Gruss Helmut

Ergaenzung
Manchmal wird eine Person nur das Geld eintreiben, auch Hundesteuer oder Parkgebuehren. Eine andere Person pflegt die Datenbank der Grundsteuer, diese gilt es zu erreichen.

Servus,

die Grundsteuer wird immer von dem geschuldet, der am 1. Januar eines Jahres im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Grundstücks war.

Dass für 2017 „Grundsteuer verlangt“ wird, ist normal.

Wenn diese von dem bisherigen Eigentümer „verlangt“ wird, müßte man mal schauen, woran das liegt: Grundsteuermessbescheid richtig/falsch/zu spät ergangen? Grundsteuermessbescheid richtig, aber Grundsteuerbescheid falsch?

Je nachdem, was im Einzelnen genau Sache ist, sind die Punkte, an denen anzugreifen ist, verschieden. Die „Datenbank der Grundsteuer“ - was auch immer das sein mag - hat für das Stadtsteueramt nur die Bedeutung, dass die Grundsteuermessbescheide (die kommen vom FA) zu Grundsteuerbescheiden weiterverwurstet werden. Aus einem verkehrten Grundlagenbescheid kann unter Umständen vollkommen richtig ein verkehrter Folgebescheid abgeleitet werden.

Kurzer Sinn: Erst mal schauen, was Sache ist. Dann angehen.

Schöne Grüße

MM