Hallo,
ein Wohnraummieter wohnt in einem Haus, in dem es nur Mietwohnungen gibt. Auf demselben Grundstück steht ein weiteres Gebäude, das komplett an ein Gewerbe vermietet ist. Beide Gebäude werden von derselben Verwaltung verwaltet. Die Fläche des Gewerbes ist ca. 3-mal so groß wie die der Wohnräume.
Auf der Betriebskostenabrechnung für den Mieter wird nun die Grundsteuer für das gesamte Grundstück entsprechend der Mietflächen ohne Vorwegabzug umgelegt. Bei gemischt genutzten Gebäuden kommt evtl. ein Vorwegabzug der Grundsteuer in Betracht. Wie sieht das bei dieser Situation aus? Darf der Vermieter die komplette Grundsteuer entsprechend der Mietflächen umlegen? Muss er evtl. die Grundsteuer nach der Fläche für Gewerbe und Wohnraum aufteilen?
Schöne Grüße