Wenn man als ALG II Empfänger in der "Wohlverhaltensphase"noch ein Grundstück besitzt, das Teil der Insolvenzmasse ist, muß man dann weiterhin Grundsteuer bezahlen, auch wenn das Grundstück sich als unverkäuflich erweist?
Bzw. was kommt auf einen zu, wenn man die Steuer nicht zahlen kann, da Grundsteuer nicht im Hartz IV Budget vorgesehen ist?
Das Grundstück(ca. 5 x 20=100qm) ist fast wertlos, da von 3 Seiten umbaut, soll aber vom Insolvenzverwalter zum ortsüblichen Preis verkauft werden.
Normalerweise ist es Aufgabe des Verwalters, das Grundstück zu versteigern - und so weitere Kosten zu vermeiden. Was sagt der Insolvenzverwalter zu dieser Frage? Sind auf dem Grundstück noch Verbindlichkeiten?
Der Insolvenzverwalter sagt, er müsse den ortsüblichen Preis ansetzen um möglichst viel Gläubiger(und sich selbst) bedienen zu können und der Eigentümer im Grundbuch habe die Kosten bis zum Verkauf zu tragen.
Hallo,
wenn Ihr Isoverwalter das Grundstück verwaltet bzw. in der Insolvenzmasse hat, muss er auch vom Verkauf die Steuern tätigen.Einfach mal Ihren Isoverwalter fragen.Die anfallenden Steuerschulden gehören ja dann wohl auch zu der Insolvenz.