Grundsteuer: Einspruch gegen Einheitswertbescheid- Verschlechterung teilweise unbegründet

Guten Morgen,

ich habe für unser neu gebautes Haus mittlerweile den Einheitswertbescheid (samt Steuermesszahl und Grundsteuerbescheid) erhalten.
Nach intensiven Recherchen und Diskussion mit dem Finanzamt hab ich mittlerweile immerhin verstanden wie die Zahlen zu Stande gekommen sind - und bin eigentlich nach wie vor der Meinung das Finanzamt sollte seine Annahmen im Bescheid zumindest ungefähr darlegen damits nachvollziehbar ist, aber sei’s drum…
Mit der Endsumme bin ich allerdings nicht einverstanden, das wieso lass ich hier mal aus, mir geht es darum wie der Einspruch ablaufen würde:

Wenn ich jetzt Einspruch einlege, so hat mir die Finanzbeamtin schon angekündigt könnte es sein, dass es auf eine Verschlechterung rausläuft. Der Windfang wurde bei der Wohnfläche scheinbar nicht einbezogen, Ursache dürfte die eingereichte Wohnflächenberechnung des Architekten sein (lt. DIN wird der Bereich nicht einbezogen, das könnte also beides korrekt sein).

Meine Fragen:

  • gibt es irgendwo in dem Verfahren noch einen Punkt zu dem ich den Einspruch zurückziehen kann wenn’s schlecht läuft (bei der Einkommenssteuer wäre das meines Wissens so)?
  • Es gibt die Chance das die Neuberechnung nach Einspruch falsch wird, da im eingereichten Plan eine falsche m² Zahl für den Windfang angegeben ist (die Einzel-Maße sind korrekt und auch entsprechend Plan ausgeführt). Kann ich in dem Fall wegen falschen Tatsachen gegen den Einspruch nochmal Einspruch erheben oder sonstwie berichtigen? Ich würde es ungern vorher erwähnen um den Bearbeiter nicht gleich zur Verschlechterung zu drängen.
  • gibt es eine einheitliche gesetzliche Festlegung wie Garagen berechnet werden oder legt das jedes Finanzamt im Rahmen des Mietspiegels für 1964 fest?

Danke schon mal für euere Hilfe!
Grüße, Tobi