Grundsteuer - Hausbesitzwechsel

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe das Problem, dass ich die Grundsteuer für mein am 31.01.2011 verkauftes und übergebenes Haus für 2011 zahlen soll.
Lapidarer Text der Stadt:
Nach § 9 des Grundsteuergesetzes wird die Grundsteuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt.
Es bleibt Ihnen unbelassen, beim Erwerber des Hauses die Grundsteuer anzufordern. - HAHAHA!
Mit anderen Worten werde ich gezwungen, mich mit dem Erwerber zu einigen und bin auf sein Wohlwollen angewiesen.

BANANENREPUBLIK ???

Was kann ich tun?

Mit freundlichen Grüssen

Wini

Liebe/r Wini,

ich bin zwar kein Experte für Abgabenrecht, aber rein rechtsanwenderisch ist die Auffassung der Gemeinde aus meiner Sicht nicht zu beanstanden. Leider habe ich keinen Zugriff auf eine Kommentierung zum GrStG, sonst hätte ich gerne genau für Dich nachgeschaut. Ich arbeite aber nicht in einer Finanzbehörde.

Vielleicht tröstet es zumindest ein wenig, dass man bei dieser Rechtslage auch profitieren kann. Hast Du selbst Dein Haus nämlich z. B. Anfang des Jahres gekauft, gleicht sich die „Ungerechtigkeit“ wieder aus…

Bitte schaue doch, was die anderen www-Experten sagen, die Du evtl. angefragt hast und bilde Dir dann Deine abschließende Meinung. Aus meiner Sicht ist es aber wenig sinnvoll, sich auf einen Rechtsstreit mit der Stadt einzulassen. Das kann u. U. teurer werden, als die Steuer selbst.

Tut mir leid, dass ich Dir nicht mehr sagen kann oder die Antwort nicht Deinen Erwartungen entspricht.

Viele Grüße
Dirk

Hallo Wini,

leider ist das richtig so. Nach § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz wird die Steuer nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt, das heißt zum 01. Januar. Wenn du da noch Eigentümer warst, ist erst zum 01. Januar 2012 der neue Eigentümer steuerpflichtig. Da dies eine bundesgesetzliche Regelung ist, kann die Gemeinde davon auch nicht abweichen.

Viele Grüße aus Dresden

Katja

Hallo Wini,

so leid es mir tut - dagegen kannst Du gar nichts machen. In der Tat entsteht die Grundsteuer am Jahresanfang und zwar bei demjenigen, der zu diesem Zeitpunkt Eigentümer ist.
Deshalb ist es üblich, im Kaufvertrag genau diesen Fall zu regeln. Wenn der Kaufvertrag vom Notar aufgesetzt wurde, sollte sich ein Passus finden, der regelt, dass der Erwerber die Grundstückslasten nach Übergabe zeitanteilig trägt. Du kannst alsoi vom Käufer die 11/12 der Grundsteuer verlangen.

Gruß

Michael

Hallo Wini,
ganz ruhig bleiben. Im Grunde kann ich dem nichts mehr hinzufügen - die Gesetzeslage ist tatsächlich so, dass die Zustände am Jahresbeginn maßgeblich sind. Solche Dinge sollte der Notar hinweisen und im KV geregelt sein und findet sich sicher ein entsprechender Passus „Übergang der Rechte und Pflichten“ - dies ist die Grundlage dann für die Möglichkeit die Grundsteuer beim neuen Eigentümer zu holen. Vertragsrecht - also privatrechtlich und nicht hoheitlich über Steuerrecht geregelt.
Schönes Wochenende.
LG

ich habe das Problem, dass ich die Grundsteuer für mein am
31.01.2011 verkauftes und übergebenes Haus für 2011 zahlen
soll.

Hi,

normalerweise regelt ein guter Notar diese Fragen im Kaufvertrag. Sollte Euer Vertrag jedoch hierzu keine privatrechtliche Regelung z.B. „Verkäufer trägt 1/12 Erwerber trägt 11/12“ oder wie auch immer haben; wirst Du leider auf dem einen Jahr Grundsteuer sitzen bleiben.