Hallo!
man darf doch annehmen, die Grundsteuer wird jährlich im voraus fällig und ist zum Zeitpunkt des Todes/Erbes bereits bezahlt.
Dann regelt man alles, also bestellt Erbschein( dauert wenige Wochen) und kann dann die Grundbuchumschreibung vornehmen.
Ab da gibt’s dann 2 neue Eigentümer und die werden dann irgendwann die Rechnung über die Grundsteuer bekommen, jeder vor seinen Teil.
Sollte die Grundsteuer noch vorher fällig werden, dann ist sie gemeinsam fällig und muss aus dem Erbe bezahlt werden, sie gehört dann noch zu den Erbverbindlichkeiten.
MfG
duck313