Wenn ein Erblasser zwei Erben einsetzt, laut Testament soll der Erbe A das wertvolle Grundstück A erhalten, der Erbe B das minderwertige Grundstück B, wer zahlt dann wofür die Grundsteuer, solange noch kein Erbschein und kein Grundbucheintrag existieren?
man darf doch annehmen, die Grundsteuer wird jährlich im voraus fällig und ist zum Zeitpunkt des Todes/Erbes bereits bezahlt.
Dann regelt man alles, also bestellt Erbschein( dauert wenige Wochen) und kann dann die Grundbuchumschreibung vornehmen.
Ab da gibt’s dann 2 neue Eigentümer und die werden dann irgendwann die Rechnung über die Grundsteuer bekommen, jeder vor seinen Teil.
Sollte die Grundsteuer noch vorher fällig werden, dann ist sie gemeinsam fällig und muss aus dem Erbe bezahlt werden, sie gehört dann noch zu den Erbverbindlichkeiten.
ja, das ist der Weg, der zu dieser Vorstellung führt. Im gegebenen Fall wird mit dieser Vorstellung kurzerhand die Frage vom Tisch gewischt.
Dass die Grundsteuerzahlungen weiterhin der Nachlass des am 1.1. eingetragenen Eigentümers schuldet, liegt auf der Hand. Ob hier aber im Innenverhältnis Ansprüche der Erben untereinander in dem Sinn entstehen, dass die Erben der einzelnen Grundstücke bis zur Auseinandersetzung des Erbes nicht anders belastet werden dürfen als nachher, kommt mir zwar „gefühlt“ richtig vor, aber ich wüßte nicht, warum das so sein sollte.