Ein Grundstück in Baden-Württemberg wurde vom Finanzamt in 2024 nach einer Grundstücksteilung neu bewertet. Dabei wurde die Wertminderung durch neu eingetragene Baulasten nicht berücksichtigt.
Die Minderung durch die Baulasten macht im Grundstückswert eine Minderung um mehr als 15.000,- Euro aus, wobei der Grundstückwert ca. um 25% sinkt.
Brauche ich für diese Wertfortschreibung nun ein Gutachten, damit mir es das Finanzamt glaubt ?