Grundsteuer in BW-Wertfortschreibung des Grundsteuerwertes-Fehler FA

Ein Grundstück in Baden-Württemberg wurde vom Finanzamt in 2024 nach einer Grundstücksteilung neu bewertet. Dabei wurde die Wertminderung durch neu eingetragene Baulasten nicht berücksichtigt.

Die Minderung durch die Baulasten macht im Grundstückswert eine Minderung um mehr als 15.000,- Euro aus, wobei der Grundstückwert ca. um 25% sinkt.


Brauche ich für diese Wertfortschreibung nun ein Gutachten, damit mir es das Finanzamt glaubt ?

Auf welcher Grundlage wurde die Bewertung denn vorgenommen? Welche Informationen standen dem Finanzamt dafür zur Verfügung und von wem wurden diese Informationen dem Finanzamt bereitgestellt?

Wann wurden diese Baulasten denn eingetragen und wurden diese Baulasten von demjenigen dem Finanzamt übermittelt, der die zur Neubewertung der Immobilie notwendigen Informationen bereitgestellt hat (siehe oben)?

Um welche Art von Baulasten handelt es sich denn und wer hat die Bewertung dieser Baulasten vorgenommen?

Die Bewertung wurde anhand der Boriswerte und der Quadratmeterzahlen, so wie in BW üblich vom Gutachterausschuss bzw. dem Finanzamt festgestellt. Die Baulasten wurden dann im Juni 24 zwar beim Bauamt eingetragen, aber das FA hat diese aufgrund der mitgeteilten Grundstücksteilung (Baulasten wegen entstandenem Hammergrundstück) bei der Bewertung im August 24 nicht berücksichtigt. Die Baulasten sind Fahr- und Leitungsrechte, welche stark schränkend eine Bebaubarkeit ausschließen.

Und die Baulasten wurden vom Grundstückseigentümer in der Grundsteuererklärung erwähnt bzw. es wurde eine Grundsteueränderungsanzeige abgegeben, in der die Änderungen dargestellt wurden?

Nö.

In Baden-Württemberg wurden alle Grundsteuerpflichtigen zur Abgabe einer Grundsteuererklärung eingeladen. Unabhängig davon galt und gilt bei der Ermittlung der Grundsteuerwerte § 220 Abs 2 BewG - warum hast Du denn drauf gewartet, dass das Finanzamt Deine Arbeit macht?

Schöne Grüße

MM

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