Folgendes Problem macht mir aktuell Kopfschmerzen:
Da ich aktuell arbeitslos bin und dementsprechend ALG II erhalten, wird auch die Miete vom Amt übernommen. Soweit so gut, ein Gutteil der Nebenkosten etc. werden pauschal in der Miete mitberechnet. Einzig der Strom läuft extra.
Jetzt aber der Haken:
Der junge Mann (geht inzwischen auf die 90 zu) schickt anscheinend jedes Jahr eine Abrechnung der Grundsteuer. Damit wir uns richtig verstehen: Es handelt sich um eine extra Rechnung. Das Amt fordert in diesem Zusammenhang eine Jahresendabrechnung, die allerdings von seiner Seite verweigert wird.
Letztes Jahr hat er nach einem ewig langen Hick-Hack mit dem Amt die Sache einfach fallengelassen, dieses Jahr hat er bereits mit einer Mahnung „Ärger“ angedroht. (Zitat: „[…] schnell zahlen - sonst gibts Ärger“)
Was kann man tun - und nebenher gefragt: Ist sowas überhaupt rechtlich vom Vermieter her vertretbar?
Holla!
Folgendes Problem macht mir aktuell Kopfschmerzen:
Da ich aktuell arbeitslos bin und dementsprechend ALG II
erhalten, wird auch die Miete vom Amt übernommen. Soweit so
gut, ein Gutteil der Nebenkosten etc. werden pauschal in der
Miete mitberechnet. Einzig der Strom läuft extra.
Jetzt aber der Haken:
Der junge Mann (geht inzwischen auf die 90 zu) schickt
anscheinend jedes Jahr eine Abrechnung der Grundsteuer. Damit
wir uns richtig verstehen: Es handelt sich um eine extra
Rechnung. Das Amt fordert in diesem Zusammenhang eine
Jahresendabrechnung, die allerdings von seiner Seite
verweigert wird.
Letztes Jahr hat er nach einem ewig langen Hick-Hack mit dem
Amt die Sache einfach fallengelassen, dieses Jahr hat er
bereits mit einer Mahnung „Ärger“ angedroht. (Zitat: „[…]
schnell zahlen - sonst gibts Ärger“)
Was kann man tun - und nebenher gefragt: Ist sowas überhaupt
rechtlich vom Vermieter her vertretbar?
Liebe Grüße
Inex
Hallo
leider kann ich dieser Hinsicht nicht helfen.
Wünsche dennoch viel Hilfe und Erfolg
JA natürlich! Millionen Mieter zahlen aufgeschlüsselt auf die
m² Mietfläche ihren anteil an der Grundsteuer.
@BernburgerKerl:
Keineswegs böse gemeint:
Tu mir den Gefallen und lies bitte den gesamten Text durch.
Es geht hierbei *nicht* um die Berechtigung, überhaupt Grundsteuer umzulegen, *sondern* darum dies einfach mit einer (zusätzlich verhältnismäßig formlosen) Rechnung zu tun, als wäre eben mal ein Pullover bestellt worden.
es ist etwas verwirrend und für einen Nichtwissenden unverständlich, wie Du es darlegst.
Ich versuche mal heraufzufinden, ob ich das was ich glaube aus Deinem Schreiben herausgelesen zu haben, auch richtig verstanden habe:
Du wohnst also zur Miete und der „besagte Herr von 90 Jahren scheint der Vermieter zu sein“?
Denn ansonsten hätte er gar nicht das Recht Dir überhaupt irgendetwas abzuverlangen.
Nun ist es jedoch so, daß seit 2004 die Grundsteuer auch auf Mieter ausgelegt werden darf. Dies muß jedoch im Mietvertrag verankert sein.
Siehe hierzu auch:
Umlagefähigkeit der Grundsteuer
Auch wenn früher darüber öfter diskutiert wurde, seit 2004 ist es amtlich: In der Betriebskostenverordnung 2004 ist nun gesetzlich verankert, dass der Vermieter die Grundkosten anteilig auf die einzelnen Mieter eines Hauses umlegen darf. Die Grundsteuer gehört also zu den umlagefähigen Nebenkosten. Allerdings muss dies mit einer Regelung im Mietvertrag verankert sein, die z.B. folgendermaßen lauten könnte: „Die für das Gebäude anfallende Grundsteuer wird, anteilig berechnet nach Wohnfläche der vermieteten Wohnung, vom Mieter getragen.“
Hallo,
da die Grundsteuer -selbst wenn sie als eigener Rechnungsposten aufgeführt wird und nicht in den Nebenkosten erscheint- zu den vom Amt zu übernehmenden Kosten zählt, liegt die Zickerei nicht bei dem Vermieter, sondern bei dem amtlichen Sachbearbeiter.
Der Vermieter kann seine Nebenkosten erheben wie er es für sich für richtig hält.
Es stellt sich hier vielmehr die Frage, ob das Amt sich diese Zickerei erlauben darf. Ich sage ein klares Nein!
Grüße - Ernst
Hallo,
der örtliche Mieterschutzbund gibt da gerne Auskunft zur weiteren Vorgehensweise; die pauschale Abrechnung als solche ist schon widerrechtlich, Umlage von Grundsteuern ebenfalls.
Gruß
Hans