Grundsteuer nachzahlen

Hi *,
ich bin am 31.3.2000 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe heute eine Aufforderung von meinem Ex-Vermieter bekommen, dass ich ca. 400,- Grundsteueranteil nachzahlen soll. Ist das in Ordnung? Kann der Vermieter so etwas nicht zeitiger kalkulieren??
Gruesse und Danke
olaf

Hi *,
ich bin am 31.3.2000 aus meiner Wohnung ausgezogen und habe
heute eine Aufforderung von meinem Ex-Vermieter bekommen, dass
ich ca. 400,- Grundsteueranteil nachzahlen soll. Ist das in
Ordnung?

Wenn die Nebenkosten abgerechnet sind, eventuell auch die Kaution bereits erstattet ist, sind keine Forderungen rückwirkend möglich. Ausnahme, es wird ausdrücklich vereinbart, dass eine Nachforderung der Grundsteuer zu erwarten ist. Bitte aber auch mal prüfen, ob die Übernahme der Grundsteuer überhaupt vereinbart ist.

Kann der Vermieter so etwas nicht zeitiger

kalkulieren??

Meist nicht, weil das Finanzamt die Einstufung vornimmt und die Unterlagen an die zuständige Gemeinde gibt.

Grüsse Günter