Grundsteuer : Schelte

Hallo alle zusammen,

ich verstehe ja, dass unser Gemeinwesen/Staat Geld braucht und per Steuern von seinen Nutznießern/Bürgern einzieht.
Jedoch bin ich mit dem Fach-Chinesisch für die Grundsteuer am Ende meines Verständnisvermögens !
Muss man das derart unverständlich für den braven Steuerzahler machen ? Messbetrag, Äquivalenzbetrag, Hebesatz, , …
Mir entwickelt sich das Gefühl, man will so für die Steuerberate-Branche deren Geschäftsfeld kultivieren.
Die Bescheide, die ich bekommen habe , muss ich wohl oder übel hinnehmen. Einfach glauben, dass die schon ihre Richtigkeit haben. Jedoch zum Verstehen wäre anzuraten, die Schulbank einer Steuer-Fachschule zu drücken.
Die Sache fördert geradezu eine generelle Staatsverdrossenheit
Gruß
Karl

Hallo,

da fühle ich mit dir. Vor zwei Wochen habe ich auch Post vom FA bekommen und der Brief ist zwar in deutscher Sprache, ich verstehe ihn aber nicht.

Es ist praktisch unmöglich, in Deutschland eine korrekte Steuererklärung abzugeben, weil es zu viele, unverständliche Regeln gibt, die sich auch noch regelmäßig ändern.

Ich beschäftige mich 1-2 Tage pro Jahr mit meiner Steuererklärung, aber das FA schreibt Briefe, als ob Steuern meine Hauptbeschäftigung wären. Das bringt mich wirklich auf die Palme.

Gruß,
Steve

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Hallo,
man kann den Verdacht haben, dass die Steuerberater die Haupt-Lobbyisten sind für diese komplizierten Steuergesetze.
Ich habe dieses Jahr gleich 3 Steuer-Baustellen. Einkommensteuer, Grundsteuer, neue PV-Anlage.
Nach mehrmaligen Telefonaten mit einem sogar freundlichen Mitarbeiter des Finanzamts hat mir dieser dringend empfohlen, einen Steuerberater aufzusuchen. Komischerweise muss man in den zig Formularen Sachen eintragen, die die schon kennen. Macht man irgendwo einen Fehler, bekommt man gleich eine Mitteilung, dass das falsch sei. Wozu dann die ganze Bürokratie?
Wünsche trotz diesem Ärger schöne Weihnachten.
Michael

Der Staat macht sich zusätzlich noch über seine Bürger lustig indem er Erklärungen, teilweise in Videoform, bereitstellt - die aber nur auf die einfachsten Fälle der Grundsteuererklärung eingehen.

In der Praxis ist es aber oft komplexer, weil z. B. der Gehweg vor dem Reihenhaus allen Anliegern gemeinschaftlich gehört, womit der Bürger aber alleine gelassen wird.

Servus,

die Festsetzung von Steuern nach Messbetrag und Hebesatz dient der Vermeidung eines doppelten bürokratischen Apparates bei Grundsteuer und Gewerbesteuer: Es handelt sich um Steuern, die von den Gemeinden erhoben werden, aber deren Bemessungsgrundlage durch die Finanzämter mit Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbetrag festgestellt wird. Die Steuerämter bei den Gemeinden machen dann nicht die Arbeit des Finanzamtes ein überflüssiges zweites Mal, sondern die Hoheit der Gemeinde ist darauf beschränkt, dass diese festsetzen kann, mit welchem Faktor der Messbetrag zu multiplizieren ist - das ist der Hebesatz.

Schöne Grüße

MM

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Dafür ein vergleichbar gelagertes Beispiel von einer ETW ( 80 m² ) in einer Wohnanlage mit rund 300 Einheiten, in den 60-ern auf einer Kleingartensiedlung gebaut, auf entsprechend vielen Parzellen und Wegen. Hätte der Bauträger damals bloß diese vielen Grundbucheinträge in einigen wenigen zusammengefasst !
Immer noch und jetzt besteht für diese eine ETW ein 80-stel Miteigentum an immerhin 38 Flurstücken von überwiegend weniger als 10 m² . Eigentlich müssten die 80 Miteigentümer in Gänze dafür gewonnen werden wenigstens jetzt zu einer Grundbuchbereinigung zu kommen . Doch das wäre ein Unterfangen voller Aufwand und Gebühren !!!

Hier meine Antwort siehe weiter unten

Was hat das jetzt mit dem Thema zu tun?

Mindestens so viel wie Deins.

Hast Du eigentlich seit Deiner plötzlichen Wiederkehr im August auch was Konstruktives beigetragen hier herum?

Für NRW gab es eine offizielle Webseite, auf der man den Kram ganz einfach eintragen können sollte. Ganz ohne ELSTER.

Ja, cool! Gleich mal für Muttern eintragen.

Allerdings ist die Situation ein sehr seltener, ungewöhnlicher Spezialfall, den die Seite leider nicht abdecken konnte: Sie hat ein Haus auf nem Grundstück und dann noch ne Garage auf einem Garagenhof, dessen Grund ihr zu 2/51 gehört…

Hmnja…

Jede Branche und Profession hat ihre Sprache und in den wenigsten Fällen ist es möglich, diese in Allgemeinsprache so zu übersetzen, dass Unklarheiten, Doppeldeutigkeiten sinnentstellende unzulässige Vereinfachungen nicht auftreten.

Eine Rechnung einer Autowerkstatt, eines Installateurs oder Zahnarztes erschließt sich auch nicht jedem, der fachfremd ist, in jeder Position ohne weiteres. Aber wenn es um Steuern geht, soll doch bitte alles so leicht zu lesen sein wie das neueste Abenteuer von Donald Duck und Gundel Gaukeley. So funktionierts halt nicht.

Entweder, man vertraut darauf, dass das, was einem geschrieben wird, schon so passt und legt das Schreiben beiseite, oder man liest langsam, aber gründlich und versteht dann am Ende, was der Autor einem sagen will. Es ist ja auch nicht so, als ob die Finanzämter ihre Schreiben immer wieder neu aufbauen würden. Im Gegenteil stehen immer die gleichen Sachen in der gleichen Reihenfolge drauf und mit etwas Übung erkennt man schnell, wo es konkret um den eigenen Steuerbescheid geht und wo es darum geht, in welchen Fällen der Bescheid vorläufig ergeht, weil Verfahren anhängig sind, was aber eine in der Regel überflüssige Information darstellt.

Und ja, die Grundsteuersache ist nervig. Gerade in NRW, wo man ja wohl noch besonders viele Daten vom Anschreiben in die Felder auf der Internetseite bzw. bei Elster übertragen muss. Aber man muss sich auch nicht wegen jedes Sonderfalles, den man nicht auf das zweite Hinsehen in das richtige Feld geprügelt bekommt, verzweifeln. In den Schreiben werden Telefonnummern genannt, die tatsächlich geschaltet sind und wo nach dem Klingeln (natürlich nur zu Bürozeiten) jemand drangeht, der einem weiterhelfen kann oder sagen kann, wer weiterhelfen kann.

Ja, die Grundsteuersache war doof und überflüssig, weil die meisten Daten bei irgendwelchen Behörden sowieso gespeichert waren, weswegen man sie ja auch ausgedruckt mitschicken konnte. Aber nach allem, was man so hört, war das die einzige derartige Aktion, an der wir in unserem Leben mitwirken müssen. Also darf man die Kirche auch im Dorf lassen und sich stattdessen über jeden Tag freuen, an dem man nicht bspw. Elterngeld beantragen muss oder die Anrechnungszeiten für das 20 Jahre zurückliegende Studium bei der DRV mittels Hauptantrag V0100 und Fragebogen V0410 und sowie Schulzeitbescheinigung V0510 nachtragen lassen möchte.

Und was die Steuererklärung angeht: die ist mit der entsprechenden Software eigentlich auch schnell gemacht. Ja, wenn man abends nur ein, zwei Stunden Zeit hat, kann die Operation auch mal ein paar Tage dauern, aber dass man da 24-48 Stunden daran säße, kommt mir doch komisch vor und das sage ich vor dem Hintergrund einer Steuererklärung, die mit zwei Einkommen, fünf betrieblichen und privaten Altersvorsorgen, sechs Steuerbescheinigungen von Kreditinstituten, zwei Kindern mit verschiedenen Krankenversicherungen und drei Immobilien gewürzt ist.

Gruß
C.

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Immerhin gibt oder gab es bei der DRV mindestens einen Mitarbeiter, der selbst über die Auswüchse dieses Organismus lachen konnte - hier, schau ma:

(leider nicht das Original von der DRV, weil das sich sofort bei mir auf C: einnistet und dann keine gescheite Adresse mehr hat)

Schöne Grüße

MM

Ja, das Ding sah ich schon mal. Wirklich eine schöne, selbstironische Arbeit.

Grüße
C.

Und wie lautet deine Frage?

Das ist doch hier nicht die Klagemauer!

Hallo, genau ist das, was der Frage stellender meint. Diese Formulierung versteht kein Schwein, vielleicht aber manche Steuerberater.
MfG

Hallo,
bist du Steuerberater?

Sorry, ich nehme für mich in Anspruch, dass ich weder ein Schwein noch ein Steuerberater bin und mich mit solchen Fragen auch nicht besonders gut auskenne.
Aber was @Aprilfisch ausführt verstehe ich, nämlich dass doppelte Arbeit durch die Einschaltung des Finanzamtes vermieden wird, die Gemeinden hier also entlastet werden.

OT

„es versteht kein Schwein“ das ist natürlich nur eine Redewendung. Wenn ich schreibe, du wärst ein Korinthenkacker, niemand käme auf die Idee, das wortwörtlich zu nehmen.
MfG

Nicht einmal ansatzweise.

Die richtige Formulierung lautet „das kann kein Schwein lesen“ und die kommt daher, dass damals die Mitglieder der Familie Swyn in einer Region in Norddeutschland die einzigen weit und breit waren, die lesen konnten, und wenn nicht einmal die einen Text lesen konnten, konnte ihn keiner lesen.

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Diese Formulierung braucht kein Steuerpflichtiger zu verstehen - was ein Steuermessbetrag und was ein Hebesatz ist und warum sie so funktionieren, wie sie funktionieren, ist für die Erstellung von Steuererklärungen und für die Prüfung der darauf ergangenen Bescheide vollkommen belanglos.

Ich habe erklärt, warum die Festsetzung der Gemeindesteuern GewSt und GrSt so, wie sie stattfindet, einen riesigen bürokratischen Apparat bei den Gemeinden erspart - also nicht dazu dient, irgendwas „unverständlich“ zu machen, sondern dazu, dass haufenweise Planstellen in der Verwaltung gar nicht erst gebraucht werden.

Wie die Festsetzung von Gewerbesteuermessbetrag und daraus der GewSt funktioniert, lernt jeder Azubi im Steuerbüro im ersten Lehrjahr.

Hieraus

spricht eine bemerkenswerte Unkenntnis sowohl der Tätigkeit eines StB als auch der Anforderungen, die bei der StB-Prüfung an die Kandidaten gestellt werden.

Um die Funktion des Hebesatzes bei Grundsteuer und Gewerbesteuer zu verstehen, genügt es völlig, einen Grundsteuer- oder Gewerbesteuerbescheid (das sind die, die von der jeweiligen Kommune erlassen werden) anzuschauen: Das dürften die am einfachsten aufgebauten Steuerbescheide sein, die es überhaupt in D gibt.

Ich habe in den Jahrzehnten, in denen ich in verschiedenen Funktionen mit verschiedensten Steuern zu tun hatte, genau eine Steuererklärung (von einer vierstelligen Zahl) in der Hand gehabt, von der ich sagen müsste, dass sie sich ohne Steuerberater schlicht nicht erstellen lässt: Es ging um die Ermittlung des Aufgabegewinns bei einem landwirtschaftlichen Betrieb, der bis zur Aufgabe noch nach § 13a EStG besteuert worden war.

Alle anderen haben die Steuerpflichtigen nur deswegen vom StB machen lassen, weil sie in der damit gewonnenen Zeit lieber was anderes taten. was ihnen mehr wert war als das bezahlte Honorar, und weil sie glaubten, sie könnten mit dem Know-How des StB eine niedrigere Steuerfestsetzung erreichen, als wenn sie selbst die Steuererklärungen machten (das war ab 1990 mit Einführung eines Werbungskostenpauschbetrags für Arbeitnehmer von 2.000 DM schon weitgehend vorbei).

Schöne Grüße

MM

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