Hallo Steuerexperten,
Frage 1:
in einer kleinen Zusammenfassung (Auszug GrStG?) zur Grundsteuer lese ich: „[…]Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer solange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Grundstück wird dem Eigentümer zum 1. Januar des folgenden Kalenderjahres zugerechnet. Bis dahin bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner […]“
Hat ein Ex-Eigentümer das Recht, vom neuen Eigentümer die anteilige Grundsteuer des Verkaufsjahres zu erhalten? Also z.B. Wohnung wurde genau zum 1. Juli gekauft, Ex-Eigentümer will 50% der Grundsteuer vom neuen Eigentümer?
Frage 2:
was bedeutet im Zusammenhang mit der Grundsteuer der „Hebesatz“?
Schöne Grüße
Uli