Wir zahlen in unserem Wohnblock für die Eigentumswohnungen eine sehr hohe Erbpacht, d.h. das Grundstück gehört uns nicht und ist nur für 99 Jahre geliehen bzw. gepachtet. Trotzdem zahlen wir dafür Grundsteuer. Ist das rechtens?
Sicher ist das rechtens.
Die Erbpacht geht an irgend einen Menschen dem das Grundstück gehört und die Grundsteuer geht an den Bundesstaat in dem man wohnt. ramses90
§ 10 Absatz 2 Grundsteuergesetz:
Derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder ein Teilerbbaurecht zugerechnet ist, ist auch Schuldner der Grundsteuer für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks.