Hallo,
Wie darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen? Anteilig nach Wohnfläche, oder geteilt durch die Mietparteien?
Gruß, Jörn Otten.
Hallo,
Wie darf der Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen? Anteilig nach Wohnfläche, oder geteilt durch die Mietparteien?
Gruß, Jörn Otten.
Beides wäre zulässig. Bei starken Schwankungen der einzelnen Wohnungsgrößen untereinander empfiehlt sich die Umlage nach m² Wohnfläche.
Hallo,guten Tag
Die Grundsteuer wird nach der Wohnfläche berechnet.
Gruß…a.g.
Hallo Herr Otten,
wenn es im Mietvertrag nicht anders vereinbart wurde, dann sind es normale Nebenkosten (Betriebskosten) die über die Quadratmeter anteilig umgelegt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo ja darf er, und zwar nach Quadratmetern der Wohnungsfläche.
gruß
Hallo Jörn, die Grundsteuer wird üblicherweise nach qm (m²) auf die Mieter umgelegt nach der Formel
(Gesamtbetrag der Grundsteuer : Gesamtwohnfläche) x Wohnfläche des einzelnen Mieters.
Gruß, Achim
Ja, das ist die Praxis in 99,9 % aller Fälle. Natürlich muss das auch im Mietvertrag stehen bei den Nebenkosten!
Der Verteilerschlüssel muss auch im Vertrag stehen!!!
Die Regel ist mach Quadratmeter, es geht aber auch nach Personenzahl oder auch Mietparteien (wobei es Miter gibt mit einer Person oder eineFamilien mit 6Personen: das wäre dann auch eine Mietpartei, egal, wieviele in der Wohnung wohnen).
Nur der Verteilerschlüssel imVertrag ist bindend (ob qm oder nachAnzahl der Personen oder Mietparteien oder Anzahl der Zimmmer, es mussimVertrag stehen). Bei Vertragsabschluss müssen Sie auf solche FEINHEITEN achten.
Üblich ist qm aber nicht Pflicht!
sowohl als auch
Guten Tag!
Grundsteuer ist nach qm-Wohnfläche zu verteilen.
L.G. Jihet