Grundsteuer umlegen

Liebe Experten, ich es eigentlich ok, dass in der Abrechnung von Nebenkosten und Betriebskosten auch die Grundsteuer auftaucht. Weshalb muss ein Mieter das aufbringen, ist das nicht eher die Aufgabe des Eigentümers?

Hallo,
es ist absolut okay, die Grundsteuer auf die Mieter umzulegen. Nachzulesen in der
II. Betriebskostenverordnung. Allerdings: die Berechnung der Grundsteuer muss im Mietvertrag vereinbart sein, sonst hat der Vermieter kein Recht dazu. Also bitte im Mietvertrag nachsehen, was Sie unterschrieben haben.
Gruß, Zita