Der Gewerbesteuerhebesatz dient der Berechnung der
festzusetzenden Gewerbesteuer, er hat keinen Einfluß auf die
Grundsteuer.
Der ‚Gewerbesteuerhebesatz‘ war vertrauensselig aus der wikipedia herauskopiert, wo im Hebesatz-Artikel im Absatz über den Grundsteuerhebesatz beide Begriffe wie Kraut und Rüben durcheinandergehen. Hätte ich aufpassen müssen, wikipedia kennt man schließlich, mein Fehler.
Der Hebesatz für die Grundsteuer (in beiden Fällen Grundsteuer
B, die Grundsteuer A gilt für land- und forstwirtschaftlich
genutzte Grundstücke) macht im gegebenen Fall keinen
Unterschied, aber die Bewertung und damit der
Grundsteuermessbetrag.
Amgenommen, ein Haus sei zu soundsoviel Prozent gewerblich und zu 100-soundsoviel Prozent als Wohnraum genutzt. Gelten dann zwei verschiedene Grundsteuermessbeträge? Oder wie kommt es zustande, dass Wohnraum anders besteuert wird, als Gewerberaum?
Und welcher Daten bedarf man, um zu berechnen oder feststellen zu können, um wieviel gewerblich genutzter Raum höher veranlagt wird, als Wohnraum?
Gruß