Grundsteuer und Schenkungssteuer

Hallo Zusammen,

folgender hypothetischer Fall: A und B kaufen eine Wohnung, die zu 95% Kreditfinanziert ist, beide sind im grundbuch eingetragen. Nach zwei Jahren übernimmt A den Teil von B und wird im Grundbuch eingetragen. In der Übertragungsurkunde wird ein relativ geringer Betrag festgelegt, der von A an B gezahlt werden muß. Grundlage dafür ist die bisher gezahlte Stundung an die Bank.

Für den Kauf des Anteils von B muß A Grunderwerbssteuer bezahlen.

Muß A auch noch Schenkungssteuer bezahlen?

A und B sind nicht miteinander verwandt.

Danke für die Info

Grüße

rabu3

Servus,

Muß A auch noch Schenkungsteuer bezahlen?

faktisch: Wohl kaum, weil so ein Vorgang unter nicht Angehörigen kaum näher unter die Lupe genommen werden wird, zumal die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Finanzämtern zentral zusammengefasst ist, die sowas wie die Abstellgleise der Landesbehörden darstellen: Da finden sich viele Sachbearbeiter, die weiter mitgeschleppt werden, weil sie halt Beamte sind und weil man weder beim Lochen noch bei der Formularausgabe noch Planstellen hat: Die sich z.B. auch für den Rest ihrer Laufbahn mit der Erfindung des Schießpulvers beschäftigen könnten.

Grundsätzlich aber schon, weil die Übertragung sich genauso wie bei einem verbilligten Kauf unter Angehörigen anhand marktüblicher Preise in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Vorgang aufteilen lässt. Der unentgeltliche Teilvorgang führt bei nicht Verwandten schon bei relativ niedrigen Beträgen zu Schenkungsteuer.

Je marktgängiger das Objekt ist, desto leichter fällt der Vergleich und desto näher liegt es, daß der Vorgang aufgegriffen wird. Mit einer alleinstehenden Schmiede im Hunsrück wird das weniger leicht passieren als mit einer 1,5-Zimmer-Eigentumswohnung in Frankfurt-Sossenheim.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für die Antwort, leider haben die Behörden bereits den Fall aufgegriffen und fragen nach dem Verwandschaftsgrad (der ja nicht besteht). Allerdings kann doch von Schenkung keine Rede sein, wenn genau der Betrag, der bisher an Tilgung gezahlt wurde an B ausgezahlt wurde, oder?

Grüße

rabu3

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus,

doch, da kann schon ein Teil geschenkt sein. Weil die Finanzierung in keinem Zusammenhang mit dem Verkehrswert (= dem, was irgendjemand anders dafür bezahlen würde) steht.

Stell Dir schlicht vor, daß eine Immobilie zu zehn Prozent fremdfinanziert ist: Das führt doch nicht dazu, daß sie bloß noch ein Zehntel ihres Wertes hat?

Schöne Grüße

MM