Grundsteuer und Wartung

Angenommen ein Vermieter berechnet seinem Mieter in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer für das letzte Jahr. Ist das wirklich rechtens?
Ich kann das kaum glauben, weil was hat der Mieter mit den Steuern des Vermieters zu tun? Demnächst muss man wohl auch noch die Einkommensteuer des Vermieters zahlen oder wie?! (hinkt ein wenig, ich weiss)
Dann zweitens, was ist wenn in der Nebenkostenabrechnung der lapidare Satz auftaucht:„Wartung techn. Einrichtung“? Für Instandhaltung und Instandsetzung ist ja der Vermieter zuständig.
Vielleicht kann das ja jemand plausibel erklären.
Freunldiche Grüße…Roland

Hi Roland,

Angenommen ein Vermieter berechnet seinem Mieter in der Nebenkostenabrechnung die Grundsteuer
für das letzte Jahr. Ist das wirklich rechtens?

wenn es so im Mietvertrag steht, ja. Wenn nicht, ist die Grundsteuer in die Miete einkalkuliert.

Ich kann das kaum glauben, weil was hat der Mieter mit den Steuern des Vermieters zu tun?
Demnächst muss man wohl auch noch die Einkommensteuer des Vermieters zahlen oder wie?!

Den Anteil, der aus den Mieteinkünften entsteht, ganz gewiss. Woher sonst soll der Vermieter das Geld für die Steuer nehmen? Er hat doch keinen Geldscheißer zuhause.

Dann zweitens, was ist wenn in der Nebenkostenabrechnung der lapidare Satz auftaucht: „Wartung
techn. Einrichtung“? Für Instandhaltung und Instandsetzung ist ja der Vermieter zuständig.

Genau so: Die Wartung gehört zu den Betriebskosten, die bezahlt der Mieter. Es schadet übrigens nie, die Nebenkostenabrechnung daraufhin abzuklopfen, ob sich nicht versehentlich Reparaturen eingeschlichen haben.

Gruß Ralf

Hallo,
der Vermieter kann die Grundsteuer auf den Mieter abwälzen, wenn dieses vertraglich vereinbart ist (Mietvertrag). Wir zahlen auch
monatliche Grundsteuer. Allerdings muß der Vermieter hierfür natürlich auch jedes Jahr die Abrechnung der Stadt nachweisen.
Ich weiß jetzt nicht genau, aber ich meine die Grundsteuer wird jährlich neu festgesetzt, muß aber nicht steigen.

Auch Wartungskosten können auf den Mieter übertragen werden, wenn dieses auch vertraglich vereinbart ist. Wartungskosten sind meine ich z. B. Schornsteinfeger.

Unter Instanthaltungskosten ist wohl einiges zu verstehen, z. B. auch die Instanthaltung des Gartens usw. Dieses muß nicht unbedingt der Vermieter bezahlen.

Alles in Allem solltest Du mal in Deinem Mietvertrag schauen, was unter Nebenkosten vereinbart wurde. Für Posten die man in der Nebenkostenabrechnung nicht versteht, sollte man den Vermieter um Erklärung bitten. Bei uns tauchte sogar eines Tages eine Regenwassergebühr auf, was sogar auch berechtigt war, lt. Mieterbund.

Gruß
Birgit