Mietvertrag § 1 Mietobjekt (Doppelhaushälfte), darin angegebene Wohnfläche 125 m² und mitvermietete Räume 2 Kellerräume, 1 Speicher, die als Nebenflächen bezeichnet werden.
Nachdem dann die Nebekostenabrechnung erfolgte, wurde für die Grundsteuer nun eine Fläche von 149 m² zugrunde gelegt, da hier die Kellerräume scheinbar mit berücksichtigt wurden.
Ist es nicht so, dass der Mieter nur für die im MV angegebene qm-Zahl die Grundsteuer zu entrichten hat und alles andere Versäumnis des Vermieters ist?
Mietvertrag § 1 Mietobjekt (Doppelhaushälfte), darin
angegebene Wohnfläche 125 m² und mitvermietete Räume 2
Kellerräume, 1 Speicher, die als Nebenflächen bezeichnet
werden.
Nachdem dann die Nebekostenabrechnung erfolgte, wurde für die
Grundsteuer nun eine Fläche von 149 m² zugrunde gelegt, da
hier die Kellerräume scheinbar mit berücksichtigt wurden.
Bei etas Scheinbaren wäre zu klären ob da ein Versehen passiert ist.
In den Nebenkosten soll die tatsächliche Wohnfläche heransgezogen werden, nicht die vertraglich vereinbarte.
Ist es nicht so, dass der Mieter nur für die im MV angegebene
qm-Zahl die Grundsteuer zu entrichten hat und alles andere
Versäumnis des Vermieters ist?
Was wäre hier alles andere?
Die Grundsteuer wird durch den Verteilerschlüssel verteilt. Dabei kommen üblicherweise 100% der Auslagen zur Verteilung. Wenn nun die anderen Wohneinheiten ebenfalls mit proportional erhöhten Wohnflächen versehen wurden, ändert sich an den Verteilungsbetrag nichts.
Bei etas Scheinbaren wäre zu klären ob da ein Versehen
passiert ist.
In den Nebenkosten soll die tatsächliche Wohnfläche
heransgezogen werden, nicht die vertraglich vereinbarte.
und wofür wurde dann eine bestimmte qm als Wohnfläche vereinbart, wenn sie für die Nebenkosten irrelevant ist?
Was wäre hier alles andere?
na alles andere sind die knapp 30 qm, die gezahlt werden sollen, aber vertraglich nicht vereinbart sind. Im übrigen nutzen wir den Keller alleine, da es sich um eine Doppelhaushälfte handelt.
Die Grundsteuer wird durch den Verteilerschlüssel verteilt.
Dabei kommen üblicherweise 100% der Auslagen zur Verteilung.
Wenn nun die anderen Wohneinheiten ebenfalls mit proportional
erhöhten Wohnflächen versehen wurden, ändert sich an den
Verteilungsbetrag nichts.
trotzdem erstmal Danke für die Hilfe, aber so ganz verstehe ich das immernoch nicht
allein das spricht schon dafür, dass die auf die doppelhaushälfte entfallende grundsteuer in voller höhe zu den nebenkosten gehört.
angegebene Wohnfläche 125 m² und mitvermietete Räume 2
Kellerräume, 1 Speicher, die als Nebenflächen bezeichnet
werden.
es wurde vermutlich die wohnfläche nach DIN 283 oder II. BV (2.Berechnungsverordnung) genannt um für eventuelle mieterhöhungen auf den örtlichen mietspiegel basieren zu können.
Nachdem dann die Nebekostenabrechnung erfolgte, wurde für die
Grundsteuer nun eine Fläche von 149 m² zugrunde gelegt, da
hier die Kellerräume scheinbar mit berücksichtigt wurden.
es ist nicht deutlich, warum die grundsteuer - die bei einer doppelhaushälfte regelmäßig nichts mit der wohnfläche zu tun hat - nicht zu 100% umgelegt werden sollte.
Bei etas Scheinbaren wäre zu klären ob da ein Versehen
passiert ist.
Ist dass schon geschehen?
In den Nebenkosten soll die tatsächliche Wohnfläche
heransgezogen werden, nicht die vertraglich vereinbarte.
und wofür wurde dann eine bestimmte qm als Wohnfläche
vereinbart, wenn sie für die Nebenkosten irrelevant ist?
ZB für das Sozialamt, Bei Wohngeldanträgen, zur allgemeinen Info für Möbelkauf…etc.
Manchmmal einigen sich auch die Vertragspartner auf eine im Vertrag stehende geringere Quadratmeterzahl. Sozusagen als Ausgleich für alles Mögliche (zb für Renovierungsstand, Lärmbelästigung, Hausmeisterposten, Familienünterstützung, usw.)
Die Nebenkostenabrechnung soll aber für die übrigen Mieter trotzdem gerecht bleiben.
btw die Angabe fehlt oft bei neuen Mietverträgen. Warum wohl?
Die Grundsteuer wird durch den Verteilerschlüssel verteilt.
Dabei kommen üblicherweise 100% der Auslagen zur Verteilung.
Wenn nun die anderen Wohneinheiten ebenfalls mit proportional
erhöhten Wohnflächen versehen wurden, ändert sich an den
Verteilungsbetrag nichts.
trotzdem erstmal Danke für die Hilfe, aber so ganz verstehe
ich das immernoch nicht